Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 03-Maerz-Fortsetzung.pdf
- S.8
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die Leute benützen können, sind in St.
Nikolaus, Hötting-Dorf bzw. in Wilten. Das
sind angesichts der Ausdehnung der Stadt
Innsbruck doch ganz gehörige Distanzen.
Mir ist die Problematik im Westen auf
Grund der Grundwassersituation durchaus
bewusst. Wir haben das Grundwasserfeld
neben dem Flughafen. Trotzdem denke
ich mir, dass es eine Untersuchung oder
Abklärung wert wäre, ob es in dem ganzen
Bereich Flächen gibt, die nicht nur für
Urnengräber, sondern auch für Erdgräber
geeignet wären. Wenn nicht, wird man
nichts machen können.
Der Grundwasserschutz ist ein wichtiges
und ein unverzichtbares Anliegen in der
Stadt Innsbruck, aber eine entsprechende
Untersuchung wäre sicher im Interesse
der dort lebenden Bevölkerung. Ich
ersuche daher
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es hat
die Stadtgemeinde Innsbruck in den
50iger Jahren ein großes Waldgrundstück
von den Österreichischen Bundesforsten
(ÖBF) in Kranebitten erworben, um einen
Friedhof zu errichten. Man hat dann
Untersuchungen der Bodenqualität
gemacht und festgestellt, dass dort kein
Friedhof errichtet werden kann, weil die
Zersetzungsprodukte in das Grundwasser
einsickern. Daher ist das nicht möglich.
Nachträglich war das trotzdem für die
Stadtgemeinde Innsbruck ein gutes
Geschäft, weil wir die damalige Klosterkaserne aussiedeln konnten. Wir haben
eigentlich die Flächen, wo heute die
Kaserne Kranebitten steht, relativ teuer
dem Bund zurückgegeben.
Es ist sicherlich richtig, dass wir dort im
Westen einen Friedhof benötigen. Man
sollte natürlich insbesondere prüfen,
inwieweit man einen Friedhof für Urnengräber, sowohl Erdgräber als auch
Urnennischen errichten kann. Wir haben
über 50 % Kremierungen in der Stadt
Innsbruck, sodass dieser Bedarf auf jeden
Fall gegeben ist. Ob man in einer Hanglage dort verfügbare Flächen hat, wo der
Boden nicht aus aufgeschüttetem Bachoder Klammschottern besteht, sondern
GR-Sitzung 27.4.2006
auch die entsprechende Bindefähigkeit
aufweist, ist zu prüfen und zu untersuchen, sodass ich gerne diesem Antrag
beitrete und auch vorschlage, dass er dem
Stadtsenat zur weiteren Behandlung
zugewiesen wird.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Dr. Patek in der Sitzung des
Gemeinderates am 26.1.2006 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
2.7
I-OEF 5/2006
Wohnanlagen, uneingeschränkte
Zurverfügungstellung der verfügbaren Freiflächen für Kinder
und Jugendliche (GR
Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Im innerstädtischen
Bereich haben insbesondere die Jugendlichen immer weniger Freiflächen zur
Verfügung. Bei den städtischen Wohnanlagen der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) bzw. der "Neuen Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
stehen zwar Flächen zur Verfügung, diese
sind aber immer wieder mit Verbotsschildern ausgestattet. Das heißt, dass das
Fußballspielen, das Rad fahren sowie das
Skateboard fahren verboten ist. Andererseits fahren die Autos aber zu den
Garagen.
Ich würde die Frau Bürgermeisterin in
diesem Antrag bitten, Gespräche mit den
Wohnbauträgern zu führen, um die
möglichst uneingeschränkte Nutzung
dieser Freiflächen zu erreichen. Es ist
nicht einzusehen, dass man zwar mit dem
Auto zur Garage zufahren kann, aber die
Kinder dort nicht Rad fahren können. Ich
bitte um die
Annahme des Antrages,
damit die Frau Bürgermeisterin das
entsprechende Gespräch führen kann.
GR Hüttenberger: Der Antrag ist sehr
löblich. Ich habe auch nicht geschlafen
und daher kann ich sagen, dass vor deiner
Ära, GR Mag. Kogler, der gleiche Antrag
schon im Gemeinderat behandelt worden
ist. Wir sind damals aktiv geworden und