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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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-3-

Generalsanierung in Form eines Umbaus
sowie eines Dachgeschoßaufbaues auf der
Liegenschaft mit der Hausbezeichnung Herzog-Friedrich-Straße 31 mit einem Nachtragsbaukostenzuschuss in Höhe von
€ 30.505,-- excl. Mehrwertsteuer.

betroffen sind, zum Zweck der Sicherung des Bestehens dieser Talabfahrt
in eigenem Namen Vereinbarungen
über die Nutzung dieser Flächen zum
Betrieb und zur Erhaltung einer Skipiste bzw. Skiroute auf der bestehenden Trasse der Abfahrt über den sogenannten "Tobel" und/oder über den Bodensteinalmweg abzuschließen, dies
mit folgenden wesentlichen Konditionen:

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Haushaltsstelle
Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
11.2

a) Entgelt in Höhe von € 0,20 pro m2
und Jahr (zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer), plus Freikarten (Tagesfreikarten bzw. Tagesskipässe der
Innsbrucker Nordkettenbahnen
{INKB}, 1 Stück pro angefangener
100 m2 Grundfläche);

IV 11864/2022
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt

Beschluss (einstimmig):

b) Laufzeit: bis zu 20 Jahre (übereinstimmende Laufzeit für alle Verträge);

Antrag des Stadtsenates vom 05.10.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Förderungswerber Innsbruck Tourismus - i. V.,
GF Mario Gerber hinsichtlich der Sanierung
von Kastenfenstern (2. Bauabschnitt)
2. Obergeschoss (Nord- und Südfassade)
auf der Liegenschaft mit der Hausbezeichnung Burggraben 3 mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 17.640,-- exclusive
Mehrwertsteuer.

c) Sommerpflege Pistenflächen durch
und auf Kosten der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GmbH (INKB)
durchzuführen bzw. zu veranlassen;
d) Nachzahlung für vergangene, vertragslose Zeiträume in Höhe von
€ 0,20 pro m2 und Jahr;
e) Jeweilige Verträge treten erst in
Geltung, wenn alle GrundeigentümerInnen der für die 3er-Abfahrt benötigten Trassenflächen eine entsprechende Vereinbarung unterfertigt haben.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Haushaltsstelle
Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
12.

Maglbk/30394/LA-LSA/1
Innsbrucker Nordkettenbahnen
(INKB), Sicherung 3er-Abfahrt,
Verträge mit GrundeigentümerInnen, Überlassung städtischer
Grundflächen für 2er- und 3er-Abfahrt, Sommerpflege Abfahrtsflächen

Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
1.

Herr Bürgermeister wird ermächtigt, die
Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
(INKB) aufzufordern, mit jenen LiegenschaftseigentümerInnen, deren Grundflächen von der 3er-Abfahrt der INKB

GR-Sitzung 25.10.2022

2.

Sofern alle für den Betrieb der 3er-Abfahrt erforderlichen Verträge mit den
GrundeigentümerInnen zustande kommen, finanziert die Stadt Innsbruck die
Entgeltnachzahlungen der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GmbH (INKB) an
die von der 3-er-Abfahrt betroffenen
GrundeigentümerInnen für die jeweiligen vertragslosen Zeiträume, beginnend frühestens ab der Wintersaison
2016; dies jedoch mit einem Betrag von
bis zu maximal € 8.000,-- pro Nachzahlungsjahr.
Die Finanzierung dieser Kosten durch
die Stadt Innsbruck steht zudem unter
der Bedingung, dass die Verträge mit