Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

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13.

III 8061/2021
Hofwaldtrail in der KG Hötting,
Rückbau (gemäß § 29 Abs. 7 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975)

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS und Abwesenheit von
GRin Mag.a Duftner, 3 Stimmen; gegen
GRÜNE, ALI, GR Mag. Plach und GR Gasser, 12 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 14.09.2022
gemäß § 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 - Minderheitenvotum:
1.

2.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
26.08.2022 wird die neu gebaute Trailstrecke Hofwald im Teilabschnitt Kreuzung Besinnungsweg bis zur Ausmündung des Trails am Beginn des Forstweges Höttinger Bild gemäß Planbeilage zurückgebaut.
Die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, wird
ermächtigt, zeitnah die Firma Schieferer mit dem Rückbau dieses Trails zu
beauftragen, die kalkulierten Gesamtkosten für den Rückbau betragen ca.
€ 12.000,-- brutto.

Die Bedeckung der Kosten in Höhe von
€ 12.000,-- ist innerhalb der IA im Amtsbudget unter der Haushaltsstelle
Vp. 1/520000-060100 gegeben.
14.

I-S 20000-206
Stadt Innsbruck, Heim St. Vinzenz
der Barmherzigen Schwestern
Innsbruck GmbH sowie Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD),
vertragliche Vereinbarung über
die prioritäre Bettenvergabe von
pflegebedürftigen Innsbrucker
BürgerInnen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.10.2022:
Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung von pflegebedürftigen Innsbrucker
BürgerInnen sowie in Erfüllung des Strukturplanes Pflege des Landes Tirol schließt die
Stadt Innsbruck mit dem Heim St. Vinzenz
der Barmherzigen Schwestern Innsbruck
GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
GR-Sitzung 25.10.2022

Mag. Arnold Schett, und der Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (ISD), vertreten
durch den Geschäftsführer Dr. Hubert Innerebner, einen Vertrag über die prioritäre
Bettenvergabe an BürgerInnen der Landeshauptstadt Innsbruck im Heim St. Vinzenz
ab.
Dieser Beschluss erlangt unter dem Vorbehalt Gültigkeit, dass die im Vorfeld abzuschließende Leistungsvereinbarung über
die stationäre Hilfe für pflegebedürftige Personen zu GZ Va-777-1598/1 zwischen dem
Land Tirol und dem St. Vinzenz der Barmherzigen Schwestern Innsbruck GmbH beidseitig unterschrieben bis 01.01.2023 vorliegt.
15.

V 15079/2022
"Preis der Pädagogik der Landeshauptstadt Innsbruck", Richtlinien

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.10.2022:
Die Stadtgemeinde Innsbruck schreibt biennal beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023
den "Preis der Pädagogik der Landeshauptstadt Innsbruck" aus.
Grundlage für den Preis sind die beiliegenden Richtlinien zur Vergabe laut einstimmiger Empfehlung der Mitglieder des gemeinderätlichen Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Diversität vom 15.06.2022,
wobei für die Richtlinien folgender Abänderungen gelten:
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Eine Ablehnung dieses Vorschlages ist
durch das ressortzuständige Stadtsenatsmitglied nicht möglich.
§ 7 Abs. 6 d) Streichung des Satzes:
Enthaltungen sind nicht vorgesehen.
§ 7 neuer Abs. 11:
Der Vorschlag der Jury wird dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind jeweils in ungeraden Jahren im jeweiligen
Haushaltsplan der Mag.-Abt. V, Schule und
Bildung, vorzusehen.