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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.12

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- 12 -

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:

39.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO-B8, Rossau, Bereich Grabenweg 79 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RO-B2 und
Nr. AM-B11), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
37.

MagIbk/49046/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B49, Wilten, Bereich zwischen Südbahnstraße und Karmelitergasse, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
40.

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
38.

MagIbk/50562/SP-BB-WI/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B49/1, Wilten,
Bereich Karmelitergasse 9, 13 und
13a, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

MagIbk/50083/SP-BB-MÜ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MÜ-B22, Mühlau, Kirchgasse 31, (als Änderung der Bebauungspläne Nr. MÜ-B9 und
Nr. MÜ-B9/4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:

MagIbk/49828/SP-BB-RO/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
41.

MagIbk/50096/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B31, Hötting West, Bereich Schlotthofweg 15 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HWB4 und Nr. HW-B4/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:

GR-Sitzung 25.10.2022