Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.18

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- 18 -

österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
und die nicht innerhalb der letzten sechs
Jahre vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des Stadtsenates verlustig erklärt wurden.
(3) Das Vorliegen der Voraussetzungen
nach Abs. 1 und 2 ist, abgesehen vom
Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.
§8 TGWO Wahlrecht
(1) In den Gemeinderat wählbar ist jeder
Unionsbürger, der
a)

in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz
hat, es sei denn, dass er sich noch
nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält
und sein Aufenthalt offensichtlich nur
vorübergehend ist.

b)

von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen ist und

c)

spätestens am Tag der Wahl das
18. Lebensjahr vollendet hat.

Ein Unionsbürger, der die österreichische
Staatsbürgerschaft nicht besitzt und noch
keine fünf Jahre ununterbrochen in einer österreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz hat, ist in den Gemeinderat nur unter
der weiteren Voraussetzung wählbar, dass
er nach dem Recht seines Herkunftsmitgliedstaates nicht infolge einer strafrechtlichen Entscheidung von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist.
(2) Zum Bürgermeister wählbar sind alle
nach Abs. 1 wählbaren Personen, die die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
und die nicht innerhalb der letzten sechs
Jahre vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des Gemeindevorstandes verlustig erklärt wurden.
(3) Das Vorliegen der Voraussetzungen
nach Abs. 1 und 2 ist, abgesehen vom
Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.
Depaoli, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI; 17 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Depaoli wird dem Inhalt nach angenommen.

GR-Sitzung 25.10.2022

52.10 MagIbk/41563/GfGR-AT/144/2022
StRin Mag.a Schwarzl Ursula, Widerruf der Übertragung der Ressortführung der Mag.-Abt. III, Mobilität und Umwelt, Tiefbau, Straßenbetrieb und Grünanlagen
(GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin DIin Achhorner und bei Stimmenthaltung von GR Buchacher, GRin Heisz und
GR Schmidt, 4 Stimmen; gegen FPÖ, FI,
ÖVP, FRITZ, GERECHT und TSB, 21 Stimmen):
Beiliegender von GR Depaoli in der Sitzung
des Gemeinderates am 14.07.2022 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
52.11 MagIbk/41563/GfGR-AT/145/2022
Wasserspielplätze am Inn, Prüfung (GR Onay)
Beschluss (bei Abwesenheit von GRin
DIin Achhorner, einstimmig):
Beiliegender von GR Onay in der Sitzung
des Gemeinderates am 14.07.2022 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
52.12 MagIbk/41563/GfGR-AT/146/2022
Maßnahmen gegen Teuerung bei
Energiepreisen und Betriebskosten (StRin Mag.a Mayr)
Beschluss (bei Abwesenheit von GRin
DIin Achhorner, einstimmig):
Beiliegender von StRin Mag.a Mayr und Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates am 14.07.2022 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
52.13 MagIbk/41563/GfGR-AT/147/2022
Marktplatz, Errichtung eines
zentralen Lebensmittelmarktes
(GR Buchacher)
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin DIin Achhorner; gegen NEOS und ALI,
3 Stimmen):