Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.25

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
6.1.0. Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)

536,80

6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)

659,80

6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)

782,70

6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber

330,90

Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern, bei Kindern, die das 10.
6.1.5 Lebensjahr nicht vollendet haben und Sammelgräber für Priester, Pfarreien
und Klöster

50%

6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen
6.2.1 Urnennischen und Urnensammelgräber

47,30

6.2.2 Erdgräber und Einzelbeisetzungen in Urnensammelgräbern

105,10

6.2.3 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber

330,90

6.2.4

Nachlass auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet
haben

50%

6.3.0 dringliche Nebenarbeiten
6.3.1

Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen je
angefangene halbe Stunde und Arbeiter

30,50

7.0.0 EXHUMIERUNGGEBÜHREN
7.1.1 1 Organ der Sanitätsbehörde (Amtsarzt)

42,10

7.1.2 1 Organ der Friedhofsbehörde

42,10

7.1.3 Mithilfe durch Friedhofsarbeiter

360,70

7.1.4 Mithilfe (7.1.3) zwecks Tieferlegung

324,50

8.0.0 SONSTIGE GEBÜHREN
8.1.0 Dauerfundament je Einzelgrab

245,00

8.2.0 Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
8.2.1 Einzelerdgrab

356,70

8.2.2 Doppelerdgrab

475,80

8.2.3 Urnenerdgrab

178,50

8.2.4 kombiniertes Urnenerdgrab

89,10

8.3.0 Beisetzungsbedingte Nachverlegung der Grabtrittplatten
8.3.1 Einzelerdgrab

126,10

8.3.2 Doppelerdgrab

147,00

8.4.0 Beistellung einer Urnennischenplatte
8.4.1 Größe 1

308,30

8.4.2 Größe 2

365,50

8.5.0 Behältnis für Urnenerdbestattung

104,90

8.6.0 sonstige Arbeitseinsätze je angefangenen ½ h und Arbeiter

30,50

8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke

Seite 4 von 9