Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.29
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6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen
6.2.1 Urnennischen und Urnensammelgräber
48,20
6.2.2 Erdgräber und Einzelbeisetzungen in Urnensammelgräbern
107,20
6.2.3 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
337,50
6.2.4
Nachlass auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet
haben
50%
6.3.0 dringliche Nebenarbeiten
6.3.1
Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen je
angefangene halbe Stunde und Arbeiter
31,10
7.0.0 EXHUMIERUNGGEBÜHREN
7.1.1 1 Organ der Sanitätsbehörde (Amtsarzt)
42,90
7.1.2 1 Organ der Friedhofsbehörde
42,90
7.1.3 Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
367,90
7.1.4 Mithilfe (7.1.3) zwecks Tieferlegung
331,00
8.0.0 SONSTIGE GEBÜHREN
8.1.0 Dauerfundament je Einzelgrab
249,90
8.2.0 Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
8.2.1 Einzelerdgrab
363,80
8.2.2 Doppelerdgrab
485,30
8.2.3 Urnenerdgrab
182,10
8.2.4 kombiniertes Urnenerdgrab
90,90
8.3.0 Beisetzungsbedingte Nachverlegung der Grabtrittplatten
8.3.1 Einzelerdgrab
128,60
8.3.2 Doppelerdgrab
149,90
8.4.0 Beistellung einer Urnennischenplatte
8.4.1 Größe 1
314,50
8.4.2 Größe 2
372,80
8.5.0 Behältnis für Urnenerdbestattung
107,00
8.6.0 sonstige Arbeitseinsätze je angefangenen ½ h und Arbeiter
31,10
8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke
8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück
8,50
8.7.2 bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück
3,50
9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren
9.1.1 bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0
50%
9.1.2 bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0
50%
9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren
9.2.1
bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen
3.1.2 und 3.1.3
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50%