Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.36

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§7

Die Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger der jeweiligen Kategorien erfolgt
durch eine Jury, deren Zusammensetzung wie folgt aussieht:
(a) ressortzuständiges Mitglied der Stadtregierung
(b) Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Bildungsausschusses
(c) Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter der MA V
(d) ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bildungsdirektion (z. B. nicht für
Innsbruck zuständige/r SQM) oder der PHT
(e) eine externe Expertin bzw. ein externer Experte aus dem (schul-)
pädagogischen Bereich
(f) ein/e Vertreter/in des Landeselternverbands / ein/e Elternvertreter/in
(g) ein Mitglied der Schüler:innenvertretung
(1) Die externe Expertin bzw. der externe Experte wird von jenen Mitgliedern des
Bildungsausschusses, welche weder der Fraktion des ressortzuständigen
Stadtsenatsmitglieds noch der Fraktion der Vorsitzenden bzw. des
Vorsitzenden des Bildungsausschusses angehören, vorgeschlagen und durch
das ressortzuständige Stadtsenatsmitglied berufen.
(2) Die vorschlagsberechtigten Ausschussmitglieder haben den einstimmigen
Vorschlag mit Bestätigung der Bereitschaft der ausgewählten Person
zeitgerecht (spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Einreichjahres) dem
ressortzuständigen Stadtsenatsmitglied schriftlich zu übermitteln.
(3) Ist binnen Frist kein Vorschlag eingegangen oder ist der Vorschlag aus
persönlichen Gründen des Nominierten nicht umsetzbar, obliegt die
Nominierung einer externen Expertin bzw. eines externen Experten dem
ressortzuständigen Stadtsenatsmitglied.
(4) Die Tätigkeit aller Jurorinnen und Juroren ist ehrenamtlich.
(5) Die Jury-Sitzung soll bis spätestens 30. September des jeweiligen
Einreichjahres durchgeführt werden.
(6) Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der
berufenen Mitglieder erforderlich.
(a) Es darf keine Mehrheit an politischen Vertreterinnen bzw. Vertretern
bestehen.

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