Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.47

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Berichterstattung
durch die Kontrollabteilung entsprechend
§ 74a Abs. 3 IStR

In dem gemäß § 74a Abs. 3 IStR i.d.g.F. festgelegten Bericht der
Kontrollabteilung ist jedenfalls dazu Stellung zu nehmen, ob die
Abwicklung der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit
dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vollmachten, Zustimmungen
und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Gemeinderates
bzw. der dafür zuständigen Organe erfolgt ist.
Anknüpfend an diese gesetzliche Vorgabe erstattet die Kontrollabteilung
im Weiteren wie folgt Bericht:

2.3 Der Rechnungsabschluss nach VRV 2015-Standard
VRV 2015 –
integriertes DreiKomponenten-System

Die mit der (neuen) VRV 2015 eingeführten Budgetierungs- und
Rechnungsabschluss-Bestimmungen schreiben für Gemeinden eine
weitreichende Änderung insofern vor, als ab dem Finanzjahr 2020 die
Veranschlagung und Rechnungslegung anhand eines integrierten DreiKomponenten-Systems zu erfolgen hat.
Die Begrifflichkeit des Drei-Komponenten-Systems bezieht sich darauf,
dass dieses
 einen Ergebnishaushalt
(bestehend aus Ergebnisvoranschlag und -rechnung),
 einen Finanzierungshaushalt
(bestehend aus Finanzierungsvoranschlag und -rechnung),
 und einen Vermögenshaushalt
(in Form der Vermögensrechnung)
vorsieht.
Der begriffliche Zusatz „integriert“ soll dabei andeuten, dass diese
vorgeschriebenen Einzelhaushalte in Form des Ergebnis-, Finanzierungsund Vermögenshaushaltes ineinander vernetzt und somit einen in sich
geschlossenen Zusammenhang aufweisen.

Ergebnisrechnung –
Abbildung der Ertragsund Aufwandssituation
– Nettoergebnis

In der Ergebnisrechnung wird die periodenrein abgegrenzte Ertrags- und
Aufwandssituation der Gemeinde für das betreffende Jahr dokumentiert.
Dabei spielen nicht nur die zahlungswirksamen (laufenden) Aufwände und
Erträge eine Rolle; vielmehr werden hier auch nicht zahlungswirksame
Aufwände in Form von Abschreibungen (bspw. für abnutzbares
Anlagevermögen) und Rückstellungen (bspw. für nicht konsumierte
Urlaube von Bediensteten etc.) berücksichtigt.
Als Differenzposition lässt sich in der Ergebnisrechnung das Nettoergebnis
berechnen. Dieses gibt für den Gesamthaushalt in Form von Gewinn bzw.
Verlust an, inwieweit die Leistungen der betreffenden Gebietskörperschaft
sowie die damit im Zusammenhang stehende Infrastruktur mit eigenen
Mitteln finanziert werden können.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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