Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.84

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Teilzeitkräfte

Von den insgesamt 1.838 Köpfen waren insgesamt 592 Personen in
Teilzeit. Dies entsprach einem Anteil von 32,21 % der
Gesamtbelegschaft. Von 562 Vertragsbediensteten waren 82 (oder
18,4 %) männlich und 480 (oder 81,6 %) weiblich. Die insgesamt 592
Personen in Teilzeitbeschäftigung zum 31.12.2021 ergaben rechnerisch
– aufgrund ihres unterschiedlichen Beschäftigungsausmaßes – 354,12
Vollzeitstellen.
4.5.3 Aufwand für aktive Bedienstete

Allgemeines

Für Löhne, Gehälter, Nebengebühren und Sonderzahlungen
einschließlich Lohnnebenkosten der pragmatisierten, Vertrags- und
sonstigen Bediensteten mussten im Jahr 2021 € 99,901 Mio.
aufgewendet werden.
Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 waren Mehrausgaben in
Höhe von € 6,199 Mio. (plus 6,62 %) zu tätigen. Im Jahr 2021 wurde im
Ergebnishaushalt bei der Position DGB-Ausgleichsfonds eine
Nachzahlung an das Finanzamt Österreich schlagend die u.a. zu dem
erhöhten Ergebnis gegenüber dem Vorjahr führte. Insgesamt wurden im
Zusammenhang mit der Nachzahlung im Jahr 2021 auf der erwähnten
Position € 1,968 Mio. für diese Forderung gebucht (und ausbezahlt).
Weitere Ursachen für die Steigerung gegenüber dem Vorjahr waren im
Wesentlichen die Vorrückungen und Überstellungen einzelner
Bediensteter und die im Jahr 2021 allen Bediensteten gewährte
Valorisierung der Gehälter. Der Stadtsenat beschloss in seiner Sitzung
vom 02.12.2020 (I 16662/2020/PA) die Gehaltsanpassung für städtische
Bedienstete und Pensionisten analog der Regelung für Landes- und
Gemeindebedienstete zum 01.01.2021 vorzunehmen. Ab 1. Jänner
stiegen die Gehälter um 1,45 %. Zulagen und Nebengebühren wurden
ebenfalls um 1,45 % erhöht.

Ausgleichstaxe

Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung der
Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministerium
Service (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben
wird. Die Stadt Innsbruck ist der ihr im Kalenderjahr 2021 obliegenden
Beschäftigungspflicht, wie auch schon im Vorjahr, zur Gänze
nachgekommen, so dass keine Ausgleichstaxe zu entrichten war. Die
Besetzungsquote belief sich auf 241,79 % gegenüber 253,21 % im
Vorjahr.
4.5.4 Pensionsaufwand

Grundlagen

Analog zu den aktiven Bediensteten sind im Rechnungsabschluss in der
Anlage 4 die Anzahl der städtischen Pensionisten zum 31.12. des
abgelaufenen Wirtschaftsjahres anzugeben. Zum Jahresende 2021
(Stand 31.12.) befanden sich 707 pragmatisierte Bedienstete
(einschließlich deren Witwen und Waisen sowie Ehrengaben nach § 15
Abs. 1 bis 3 bzw. Abs. 7 IStR) und 464 Vertragsbedienstete mit
Rentenzuschüssen oder Ruhegeldern gemäß den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften im Ruhestand. In Summe ergab dies 1.171
Pensionisten (Vorjahr: 1.156).

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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