Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.134
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um 4.390 m² vergrößert. Bei der Verifizierung der von der IISG an die
Baurechtsnehmerin
mit
Beginn
März
2019
gerichteten
Vorschreibungen war für die Kontrollabteilung auffällig, dass eine
Wertanpassung des Baurechtszinses offenbar lediglich für die Jahre
2020 und 2022 vorgenommen worden ist. Die gemäß den
Bestimmungen der Zusatzvereinbarung zum Baurechtsvertrag
vorgesehene jährliche VPI 2015 Anpassung für das Jahr 2021 ist
unterblieben.
Der Vollständigkeit halber bemerkte die Kontrollabteilung außerdem,
dass die im Jahr 2022 von der IISG vorgenommene Wertanpassung
aus ihrer Sicht etwas zu hoch ausgefallen ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der IISG, den von ihr aufgezeigten
Sachverhalt zu überprüfen. Gegebenenfalls war die bislang nicht
vorgenommene Wertanpassung für das Jahr 2021 (rd. € 930,00) an
die Baurechtsnehmerin nachzuverrechnen und die Vorschreibung für
das Jahr 2022 entsprechend zu korrigieren.
Generell empfahl die Kontrollabteilung der IISG, künftig erhöhtes
Augenmerk auf eine korrekte – den jeweiligen Vertragsgrundlagen
entsprechende – Valorisierung zu legen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die IISG, dass
die Wertsicherung für das Jahr 2021 irrtümlich nicht vorgenommen
worden sei. Die von der Kontrollabteilung angeregte Bereinigung
(Nachverrechnung für 2021 und Neuberechnung ab 2022) wurde
durchgeführt. Somit sind die Anregungen der Kontrollabteilung
umgesetzt worden.
Kindergarten St. Paulus
Mietverhältnis und
Betriebsführungsvereinbarung Empfehlung
Im Rahmen der Belegkontrolle hat die Kontrollabteilung eine
Auszahlungsanordnung an eine in Innsbruck ansässige
gemeinnützige Wohnungsgesellschaft in Höhe von netto € 5.393,31
mit dem Buchungstext „KIGA St. Paulus 00167-800001-1“ erhoben.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2015 wurde bezüglich
des Sozialpastoralem Zentrums St. Paulus u.a. der einstimmige
Beschluss gefasst, dass die Magistratsabteilung V, Kinder- und
Jugendbetreuung gemeinsam mit der Magistratsabteilung I,
Präsidial-angelegenheiten beauftragt wird einerseits den notwendigen Mietvertrag (zu Betriebskosten und Baurechtszins)
zwischen dem Vertragspartner A und der Stadt Innsbruck und
andererseits die Betriebsführungsvereinbarung zum Kindergarten
und zur Kinderkrippe zwischen dem Vertragspartner B und der Stadt
Innsbruck auszu-arbeiten.
Zufolge des Mietvertrages für das betreffende Objekt Kindergarten
St. Paulus setzt sich der Mietzins (Bruttomiete) aus Grundmiete,
Rücklagenkomponente
lt.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
(WGG), Instandhaltungskosten, Verwaltungskostenbeitrag, Betriebskostenakontierung/öffentliche Abgaben, Heizkostenakontierung und
Warm-wasser zusammen.
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Zl. KA-04882/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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