Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.78

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60.

MagIbk/50946/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B9, Rossau, Bereich
Langer Weg 28 (als Änderung des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B7),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
61.

MagIbk/50274/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B22, Saggen, Bereich
Gänsbacherstraße 5a, Bienerstraße 9 und Kaiserjägerstraße 15
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B19), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,

GR-Sitzung 25.10.2022

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
62.

MagIbk/45045/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F35,
Innenstadt, Bereich zwischen Kaiserjägerstraße 1 und 1b (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gd), gemäß § 36 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68
iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
63.

MagIbk/42687/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B37, Pradl,
Bereich Wiesengasse 19b (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B24), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zu dem Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. PR-B37 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt
im Original bei. Die Stellungnahme wurde
im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht hat, die zu einer
Planänderung führen würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
Nr. PR-B37 zu beschließen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen zur Absicherung des Projektes