Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.111
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sehen können. Sie sollen sehen, dass in
diesem Haus ihre Rechte hochgehoben
werden.
Weiters sollen in öffentlichen Gebäuden, die
von oder für Kinder genutzt werden, ebenfalls diese Plakate aufgehängt werden.
Dazu zählt z. B. die Mag.-Abt. V, Schule
und Bildung.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Dengg: Die FPÖ wird dem Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zustimmen, aber ich
habe eine Bitte.
Natürlich können wir die Kinderrechtskonvention an Volkschulwänden aufhängen.
Allerdings müssen Pädagogen den Schülern dieses Thema kindgerecht nahebringen. Weiters müssen Lehrkräfte ein Vertrauen zu den Kindern aufbauen, damit sich
diese mit gewissen Problemen auch an sie
wenden.
Bitte erklärt ihnen die Kinderrechtskonvention kindgerecht! Einfach Plakate an die
Wand zu hängen, ist zu wenig.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Natürlich
ist das bloße Aufhängen der Kinderrechtskonvention zu wenig. Im Unterricht wird dieses Thema behandelt.
Es gibt verschiedene Varianten der Plakate.
Auf einem Modell sind alle Kinderrechte verzeichnet. Auf einem anderen wird jedes
Recht kindgerecht mit entsprechenden
Zeichnungen erklärt. Ich denke, die finanzielle Belastung ist bei der zweiten Variante
zu groß.
Es geht darum, ein Signal zu senden, dass
in diesen Häusern das Kinderrecht eine
grundlegende Rolle spielt. Natürlich muss
das Thema im Unterricht entsprechend behandelt werden, aber das wird sowieso getan.
GR-Sitzung 25.10.2022
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates am 14.07.2022 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
71.9
MagIbk/41563/GfGR-AT/143/2022
Innsbrucker Wahlordnung (IWO),
Änderung der Bestimmungen für
UnionsbürgerInnen (GR Depaoli)
GR Depaoli: Die Wahlordnungen der Tiroler Gemeinden sind beinahe identisch, aber
es gibt einen Satz, welcher in der Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) fehlt.
Alle UnionsbürgerInnen in ganz Tirol sind
für Gemeinderatswahlen zugelassen, wenn
sie mindestens ein Jahr lang den Hauptwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde
hatten. In der Stadt Innsbruck fehlt der Nebensatz.
Aus diesem Grund können in der Stadt
Innsbruck UnionsbürgerInnen ihre Stimmen
bei Gemeinderatswahlen abgeben, sobald
sie hier wohnen. Ich finde, die Innsbrucker
Wahlordnung 2011 (IWO) muss angepasst
werden.
Weiters habe ich einen Abänderungsantrag
vorbereitet, der detaillierter ausgearbeitet ist
und wie folgt lautet:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
Herr Bürgermeister binnen einem Monat
den Landesgesetzgeber ersucht den § 5 der
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) wie
folgt zu ändern:
Der § 5 (1) a) IWO soll nach dem Beistrich
um die Wortfolge
"es sei denn, dass er sich noch nicht ein
Jahr in der Stadt aufhält und sein Aufenthalt
offensichtlich nur vorübergehend ist."
ergänzt werden.
Womit der § 5 (1) dann vollumfänglich so
lauten soll.
a) In der Stadt seinen Wohnsitz hat,
es sei denn, dass er sich noch nicht
ein Jahr in der Stadt aufhält und
sein Aufenthalt offensichtlich nur
vorübergehend ist.