Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.115
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uns sehr viel! MED-EL Elektromedizinische
Geräte Gesellschaft m.b.H. ist eine der
größten ArbeitgeberInnen in der Stadt Innsbruck. Dort arbeiten sehr viele Menschen,
die aus anderen europäischen Ländern
stammen.
Es ist nicht in Ordnung, wie man mit diesen
Menschen umgeht! Diese wachsenden Demokratiedefizite sind ein wichtiges Thema.
Ich bitte Euch darum, diesen Antrag abzulehnen. In Anbetracht der Intention, die
GR Depaoli offen kundgemacht hat, kann
man dieses Begehren nicht unterstützen.
Das Thema kann gerne im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss diskutiert werden. (Beifall)
GR Lukovic, BA MA MA: Viele wichtige
Punte wurden bereits gesagt, aber ich
möchte noch einmal hervorheben, worum
es in diesem Antrag geht.
Die Intention des Antrages ist die Einschränkung des Wahlrechts in der Stadt
Innsbruck. Der Antragsteller möchte, dass
weniger Menschen an Wahlen partizipieren
können. Hinter dem Antrag steckt ein parteipolitisches Kalkül, nicht ein allgemeinpolitisches.
Gerade bei einem so wichtigen Thema, wie
es das Wahlrecht ist, sollte man Parteipolitik
hintenanstellen. Hier geht es um die Akzeptanz der Demokratie! Aus diesem Grund
werden wir heute noch einen Antrag einbringen, der vorsieht, an den Landesgesetzgeber heranzutreten.
Wir wollen, dass ein Vorschlag für eine Änderung der Innsbrucker Wahlordnung 2011
(IWO) nur mit einem bestimmten Quorum
an den Landesgesetzgeber herangetragen
werden kann, so wie es auch beim Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) der Fall ist.
Hier geht es um grundsätzliche Regeln unserer Demokratie und unseres demokratischen Zusammenlebens. Diese Regeln
müssen vor parteipolitischen Interessen geschützt werden. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich habe nur eine Anmerkung. Auch die praktische Begründung von
GR Depaoli stimmt nicht! Er meinte, Menschen müssen sich erst akklimatisieren.
GR-Sitzung 25.10.2022
Er fordert auch keine Wartefrist zum Akklimatisieren für Menschen, die aus der Gemeinde Oberstinkenbrunn in Niederösterreich, oder aus der Marktgemeinde Millstatt
in Kärnten zu uns ziehen! Menschen, die
von diesen Orten zu uns ziehen, kennen
sich genauso wenig in der Innsbrucker
Kommunalpolitik aus, wie Leute aus dem
EU-Ausland! Trotzdem sollen sie ab dem
ersten Tag bei uns wählen dürfen! (Unruhe
im Saal)
GR Onay: Im Antrag wird ständig über
UnionsbürgerInnen geschrieben. Wahrscheinlich denkt GR Depaoli, dass alle Menschen UnionsbürgerInnen sind, außer sie
kommen aus Tirol. Wir alle sind UnionsbürgerInnen!
Der Antrag zielt darauf ab, dass alle Menschen, die nicht aus Österreich stammen,
ein Jahr lang auf ihr Wahlrecht warten sollen. Das Gesetz sieht etwas anderes vor!
Es gibt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU). Artikel 40 der
Charta regelt das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen. Das ist ein
EU-Gesetz! Ich zitiere:
"Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
besitzen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive
Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für
sie dieselben Bedingungen gelten wie für
die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats."
Wenn die Intention des Antragstellers wirklich jene ist, andere EU-BürgerInnen
schlechter zu stellen, muss der Antrag
a limine zurückgewiesen werden!
GR Schmidt: GR Depaoli, der Antrag gefällt mir und ich werde zustimmen. Meine
Wortmeldung hat aber einen anderen
Grund.
GRin Maga Duftner, hoffentlich habe ich mich
verhört, oder Deine Aussage falsch interpretiert. Hast Du gesagt, dass vor allem UnionsbürgerInnen einen Universitätsabschluss haben und daher viel mehr leisten
würden als ÖsterreicherInnen?
(GRin Maga Duftner: Das habe ich so nicht
gesagt!)
Ich bitte Dich darum, Deine Aussage noch
einmal zu erklären. Solltest Du damit ausdrücken wollen, dass SchlosserInnen, oder