Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.132
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Innsbruck ein klares Signal des Gemeinderates zu geben.
Einige Schritte wurden bereits gesetzt. Soviel ich weiß, befasst sich bereits die Mag.Abt. III, Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, und die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) mit der Angelegenheit. Die entsprechende Sanierungsarbeit
wird umfangreich ausfallen.
Ich empfehle, dass diese Arbeiten nicht
durch den Verein "Junge Talstation", sondern durch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) erfolgen sollten. In
weiterer Folge kann der Verein "Junge Talstation" das Gebäude weiterhin nutzen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag inhaltlich anzunehmen.
GR Kunst: Bedeutet eine Übertragung ins
Eigentum der Stadt, dass es kostenlos
vonstatten gehen wird, oder muss Innsbruck
etwas bezahlen?
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Nach meinen
Informationen könnte es etwas kosten. Die
Mag.-Abt. IV, Finanz,- Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, muss die Verhandlungen führen. Es gibt einen Gegenwert. Ich
gehe davon aus, dass man einen Betrag
entrichten muss.
Auch damals wurde eine gewisse Summe
bezahlt, aber genaueres muss bitte die
Mag.-Abt. IV, Finanz,- Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, klären. Ich kann keine
näheren Auskünfte dazu geben.
GR Kunst: Wenn ein gewisser Betrag bezahlt werden muss, braucht der Antrag einen Bedeckungsvorschlag. Können Sie
dem Antrag eine Bedeckung hinzufügen?
Man könnte z. B. die Kommunalsteuer als
Bedeckung anführen. (Unruhe im Saal)
Ich möchte keine Zurückweisung des Antrages, sondern lediglich, dass er verbessert
wird.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Sollen wir den Antrag zur Verbesserung zurückweisen, oder ihn dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen, damit die Thematik dort geklärt wird?
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Der Bedeckungsvorschlag fehlt im Antrag.
(GR Mag. Krackl: Nein!)
GR-Sitzung 25.10.2022
Fehlt er nicht? Sollte der Bedeckungsvorschlag fehlen, kann man den Antrag natürlich zurückweisen, um ihn in einer der
nächsten Sitzungen zu behandeln.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Man könnte den Antrag einfach sinnerfassend lesen! Hier steht, man beauftragt, Gespräche aufzunehmen. Diese haben das
Ziel, die Hungerburgbahn-Talstation in das
Eigentum der Stadt Innsbruck aufzunehmen.
Daraus ergibt sich, dass man lediglich ein
Gespräch führen soll. Im Zuge des Gespräches erhalten wir eine Preisangabe und danach wird die Thematik wieder im Gemeinderat behandelt.
Der Gemeinderat klärt danach, ob dieses
Vorhaben zulässig ist, bzw. ob man es umsetzen will. Ich verstehe nicht, weshalb hier
eine Bedeckung verlangt wird.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur Geschäftsordnung! GR Mag. Krackl, es gibt
keinen Grund, hier wieder ausfällig zu werden und zu sagen, man soll sinnerfassend
lesen.
Es ist eine berechtigte Frage von GR Kunst,
ob der Antrag einer Bedeckung bedarf,
wenn StRin Mag.a Oppitz-Plörer davon
spricht, dass er Kosten nach sich ziehen
kann. Meiner Meinung nach müssen in einem solchen Fall Anträge mit einer Bedeckung versehen sein.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Geschäftsordnung! In diesem Fall bitte ich den Vorsitzenden zu werten, wie der Antrag zu sehen
ist. Entweder ist er a limine zurückzuweisen,
weil wir ihn in dieser Form gar nicht hätten
einbringen dürfen, oder er wird zugelassen.
Es gibt zwei widerstreitende Meinungen
diesbezüglich. Ich lege die Bewertung des
Antrages in die Hände des Präsidiums.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es gibt die Möglichkeiten, ihn a limine
zurückzuweisen, oder ihn zur Verbesserung
zurückzuweisen. Solltet Ihr den Antrag nicht
verbessern wollen, weiße ich ihn hiermit zurück und Ihr könnt ihn erneut einbringen.
Der von StRin Mag.a Oppitz-Plörer und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 14.07.2022 eingebrachte
Antrag wird a limine zurückgewiesen.