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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.208

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Rücklagenstand
zum 31.12.2021

Den für das Finanzjahr 2021 gültigen bundesgesetzlichen Vorschriften
zufolge war dem Rechnungsabschluss ein Nachweis über den
Rücklagenstand am Beginn und am Schluss sowie über die
Veränderungen während des betreffenden Finanzjahres anzuschließen.
Hinsichtlich der Zahlungsmittelreserven war insbesondere der Stand zum
31.12. des Finanzjahres im Vergleich zum Vorjahr abzubilden.
Dementsprechend hat die Stadt Innsbruck zum Ende des Finanzjahres
2021 einen Rücklagenstand in Höhe von insgesamt rd. € 13,0 Mio.
ausgewiesen, welcher sich gegenüber dem Vorjahr um rd. € 126,8 Tsd.
verringert hat.
Nachweis
Haushaltsrücklagen 2021
(Beträge in Euro)

Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
KUF

Veränderungen

Verwendungszweck

Stand
01.01.2021

Zuführung

Entnahme

Stand
31.12.2021

Rücklage ehem.
Sondervermögen KUF

1.288.201,63

71.798,37

13,85

1.359.986,15

Rücklage Bauverbotsablöse MCI-Neubau

5.790.000,00

0,00

0,00

5.790.000,00

Erneuerungsrücklage

1.967.581,31

0,00

0,00

1.967.581,31

Universitätsrücklage

4.047.932,29

1.396,47

200.000,00

3.849.328,76

Zweckgebundene
Haushaltsrücklagen

13.093.715,23

73.194,84

200.013,85

12.966.896,22

Nachdem mit Oktober des Jahres 2004 die Kranken- und Unfallfürsorge
(KUF) beendet worden war, verfiel das Sondervermögen gemäß den
Bestimmungen des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (GKUFG) zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Innsbruck
und waren die Zinsen ausschließlich für unterschiedliche Maßnahmen der
Gesundheitsvorsorge für städtische Mitarbeiter zu verbrauchen
(GR-Beschluss vom 29.06.2005).
Der GR hat in seiner Sitzung am 16.07.2020 zum einen den Beschluss
gefasst, die gemäß GR-Beschluss aus dem Jahr 2005 „weiter geführten
Veranlagungen … angesichts des Zinsänderungsrisikos und der
mangelnden Aussicht auf künftige Erträge unverzüglich aufzulösen“.
Andererseits waren die „liquiden Mittel aus den Fondsverkäufen …
zwischenzuveranlagen“.
In weiterer Folge sind das Amt für Personalwesen und die ZentralPersonalvertretung im Jahr 2021 übereingekommen, das Kapital in
damaliger Höhe von € 1.288.201,63 zu verrenten und (während eines
Zeitraumes von 20 Jahren) jährlich ein Budget in Höhe von
rd. € 68.000,00
für
bestimmte
Vorhaben
der
betrieblichen
Gesundheitsvorsorge zur Verfügung zu stellen.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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