Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.218

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als endfällige Kreditierungen beansprucht worden, welche somit am Ende
ihrer jeweiligen Laufzeit (in den Jahren 2033, 2035 und 2040)
zurückzuzahlen sind.
Buchhalterische
Verarbeitung der
Tilgungs- und Zinszahlungen –
Empfehlung

Die buchhalterische Verarbeitung der Zahlungen für Tilgungen und Zinsen
bzw. deren Abwicklung über die konkreten UA, die als Folge der jeweiligen
Zuordnung und Vereinnahmung der Kreditmittel festgelegt sind, war für
die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich bei zwei
Darlehen
waren
von
der
Kontrollabteilung
dahingehend
Divergenzen festzustellen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV, die von ihr im Detail aufgezeigten Sachverhalte zu
überprüfen und künftig einer den Vereinnahmungsverhältnissen
entsprechenden Verbuchung der Zins- und Tilgungszahlungen erhöhtes
Augenmerk zuzuwenden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die Fachdienststelle
die aufgezeigte Thematik und sagte eine künftige Umsetzung der
Empfehlung zu.

Endtilgungsjahre der
bestehenden Darlehen
und Kredite –
Empfehlung

Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2021 im Hinblick auf das
jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein Anteil von
7,50 % (€ 12.735.777,12 – davon € 12.700.000,00 Tilgung und/oder
Nachfinanzierung Direktdarlehen GSB) des Schuldenstandes zum
Jahresende 2021 bis zum Jahr 2023 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein
wird. In den mittleren Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw.
Endtilgungsjahr 2030) fallen 9,13 % (€ 15.499.999,86) des
Schuldenstandes zum Jahresende 2021. Beim Großteil der Schulden per
31.12.2021 (€ 141.494.342,88 bzw. 83,36 %) beträgt die Restlaufzeit über
10 Jahre (Endtilgungsjahre 2033 - 2045).
Wie bereits bei der letztjährigen Prüfung des Entwurfs des
Rechnungsabschlusses 2020 erwähnt, wurde bei der Abstimmung der
Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und Kredite mit den Angaben im
städtischen
Schuldennachweis
hinsichtlich
zweier
Kreditbeanspruchungen
auffällig,
dass
die
im
städtischen
Schuldennachweis angegebenen Endtilgungsjahre nicht mit den sich aus
den Tilgungsplänen ergebenden Laufzeitenden übereinstimmen.
Die Kontrollabteilung rief ihre letztjährige Anregung in Erinnerung und
empfahl gegenüber dem Referat Haushaltswesen und Controlling der MA
IV, die betroffenen Angaben im städtischen Schuldennachweis zu
überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, die angeregten
Korrekturen vorzunehmen.

Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen Rückzahlungsverlaufes und
der Restschuldstände

Die Kontrollabteilung nahm auch eine Prüfung der sich für die
bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2022 bis 2045) ergebenden
Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Dabei wurde von ihr einerseits auf den in den Jahren 2022 und 2023
erhöhten Rückzahlungsbedarf hingewiesen, welcher sich insbesondere
aufgrund der in diesen Jahren anstehenden Rückzahlungs- bzw.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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