Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.290

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19. Wann wurden die Ämter veranlasst, diese alternative Routenführung mit den ÖBF
auszuverhandeln?
20. Hat der Bürgermeister und das Amt den Dienstweg lt. Gemeinderatsgeschäftsordnung
bzw. Magistratsgeschäftsordnung bei der Informationsverteilung, den Dienstaufträgen
sowie den Dienstanweisungen eingehalten?
21. Wann wurden die Verhandlungen zur alternativen Route über das Buchtal mit der ÖBF
abgeschlossen?
22. Ab wann war dem Bürgermeister der „Protest" aus der Bevölkerung bewusst?
23. Hat es zum verhängten Baustopp des zuständigen Vizebürgermeisters Anzengruber
von Bürgermeister Willi eine Weisung gegeben den Trail bzw das Mittelteil
weiterzubauen?
a. Wenn ja, in welcher Form, von welcher Person und mit welchem Text?
24. Wurde im Zuge einer etwaigen Weisung zum Weiterbau des Trails die Anordnung
getroffen einen Ausstieg oberhalb des Planötzenhof-Parkplatzes auf die
Planötzenhofstraße zu errichten?
a. Wenn ja, wer hat die Anordnung bzw Weisung getroffen, in welcher Form und
mit welchem Text?
25. Von wem wurde dieser Ausstieg auf die Planötzenhofstraße empfohlen?
26. Hätte die Abänderung der Routenführung im Mittelteil des Trails bzw die Erstellung
eines Ausstieges auf die Planötzenhofstraße einen Beschluss des Stadtsenats
bedurft?
a. Wenn ja, wann erfolgte dieser Beschluss?
b. Wenn nein, warum ist dieser Beschluss nicht notwendig gewesen?
27. Haben die zuständigen Ämter darauf hingewiesen, dass eine Abweichung der
Routenführung und die Errichtung eines Ausstieges auf die Planötzenhofstraße
eventuell einen Stadtsenatsbeschluss und eine naturschutzrechtlichen Bewilligung
erfordern?
a. Wenn ja, wann erfolgte dieser Hinweis?
28. Hätte die Abänderung der Routenführung im Mittelteil des Trails bzw die Erstellung
eines Ausstieges oberhalb des Planötzenhof-Parkplatzes eine naturschutzrechtliche
Bewilligung vorausgesetzt?
a. Wenn ja, wurde diese eingeholt?
b. Wenn nein, warum nicht?
29. Ist es richtig, dass in den Unterlagen zur naturschutzrechtlichen Bewilligung,
Maglbk/3520/NA-NB/118, angeführt ist, dass jegliche Änderung der Errichtung des
Trails der Behörde mitzuteilen ist?
a. Wenn ja, wurde die Änderung der Routenführung (Ausstieg oberhalb des
Planötzenhof-Parkplatz auf die Planötzenhofstraße) der Behörde mitgeteilt?
30. Wurde die Präsidiale mit der Frage eines eventuell notwendigen Beschlusses des
Stadtsenats und einer notwendigen naturschutzrechtlichen Bewilligung für den
Ausstieg auf die Planötzenhofstraße befasst?
a. Wenn nein, warum nicht?

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