Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.50

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Die örtlichen Gegebenheiten müssen auch
berücksichtigt werden. In der nördlichen
Maria-Theresien-Straße war für die Ausschreibung der Gestaltung wichtig, dass die
Architektinnen und Architekten wussten,
was sie in diesem Straßenraum alles zu
berücksichtigen hatten.
Nach dem Sinne des Tiroler Straßengesetzes wurde begutachtet und nachgewiesen,
dass es für die derzeitigen Nutzungen sinnvoll ist. Das Tiroler Straßengesetz beurteilt
natürlich keine Gastgärten. Das ist nicht
Straße, sondern zusätzliche, andere Nutzung. Selbst die Gartenmöbel, die Schirme,
das mobile Grün und die zurzeit aufgebauten Ostereier haben Platz, ohne dass irgendetwas passiert.
Wichtig ist, noch einmal darauf aufmerksam
zu machen, dass die potentiellen Umfahrungsstrecken (Anichstraße mit 24 Unfällen
und Meraner Straße mit vierzehn Unfällen)
nicht geeignet sind. Wir erhöhen dort die
Unfallhäufigkeit und dadurch das Risiko,
dass Menschen zu Schaden kommen.
Deshalb bitte ich eindringlich, noch mehrere
Aktionen zu machen, bei denen man die
"guten" Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer herausholt und belohnt. Der Polizei ist
es auch gelungen, einen Velo-Fahrer zu
stoppen und ihn darauf hinzuweisen, dass
es so nicht geht. Mir wäre lieber, wenn wir
es gemeinsam machen. Gemeinsam ist
besser. Wenn wir uns auseinanderdividieren, hat es keinen Sinn und wir können jegliche Diskussion über Begegnungszonen,
sei es Kulturquartier, Bozner Platz oder Anpruggen, überhaupt nicht führen. Dort habe
ich das Auto als größeres Gefährdungspotential enthalten. Trotzdem beweisen uns
die Begegnungszonen, die es derzeit nicht
nur in Österreich, sondern bereits europaweit gibt, dass es funktioniert, Straßenraum
gemeinsam zu nutzen. (Beifall von Seiten
der Innsbrucker Grünen)
GR Kritzinger: Ich glaube, der Einspruch
gegen den gefassten Gemeinderatsbeschluss ist nicht gerechtfertigt. Auch die
Informationen, welche der Presse übergeben wurden, sind für mich nicht ganz objektiv. Ich hätte gebeten, der Presse bessere
Informationen dieser umstrittenen Angelegenheit weiterzugeben.
Die radfreie Zone wurde im Gemeinderat
mit 26 Stimmen beschlossen. Das ist eine
GR-Sitzung 21.3.2013

verhältnismäßig gute Abstimmung und nicht
allzu umstritten. Es wird auch die Stadtpolizei zitiert. Ich habe mit Mag. Tomac gesprochen. Die Stadtpolizei hat sich hier ganz
neutral verhalten und gesagt, dass es in der
Maria-Theresien-Straße natürlich Unfälle
gegeben hätte. Die Leute wünschen sich in
diesem Bereich eine verkehrsfreie Zone.
Diese 150 Meter kann man ein Fahrrad
schieben und muss nicht durch die Straße
flitzen. Fahrradfahren ist zwar umweltfreundlich, die Fußgängerinnen und Fußgänger sind jedoch in diesem Bereich höher
einzustufen als die Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer.
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und der Radkoordinator der
Stadtgemeinde Innsbruck sind hier auch zu
Wort gekommen. Ich hätte mir auch ein
paar andere Leute gewünscht, die hier zu
Wort gekommen wären. Diese Fußgängerinnen- und Fußgängerzone ist für die
Mehrheit der Innsbruckerinnen und Innsbrucker ein Wunsch bzw. ein großes Begehren.
Auch die Gäste, die uns besuchen, wollen
in der Maria-Theresien-Straße bummeln
und nicht immer achtgeben müssen, dass
sie nicht von einer Fahrradfahrerin bzw.
einem Fahrradfahrer überfahren werden.
Damit ist vor allem auch verbunden, dass
man durch die große Masse an abgestellten
Fahrrädern Probleme hat, einen Platz zu
finden, die Straße vom Rathaus Richtung
Sparkassenplatz zu queren.
Auch der § 76 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird zitiert, da hier Juristen des
Rathauses gewisse Bedenken haben. Ich
habe mir diesen Paragraphen herausgesucht und erlaube mir, ihn vorzulesen:
"Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit,
insbesondere des Fußgängerinnen- und
Fußgängerverkehrs erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd nur dem Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr vorbehalten. In einer solchen
Fußgängerinnen- und Fußgängerzone ist
jeglicher Fahrzeugverkehr verboten. Das
Schieben von Fahrrädern ist erlaubt."
Wenn man diesen Paragraphen zitiert,
möchte ich darauf hinweisen, dass in diesem Falle die Fußgängerin bzw. der Fußgänger das volle Recht hat und wir als Gemeinderat nicht nur das Recht, sondern die