Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.336

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Frage 16:

Wurde diese Verlegung des Besinnungsweges von den TrailbauerInnen befürwortet?

Antwort:

Nein, die Trailbaufirma war Befürworter einer weiteren (zweiten) Querung
des Besinnungsweges.

Frage 17:

Hat es seitens des zuständigen Amtes eine klare Positionierung zur Streckenführung gemäß dem Stadtsenatsbeschluss nach dem verhängten Baustopp durch
den zweiten Bgm.-Stellvertreter gegeben?

Antwort:

Ja.

Frage 17a:

Wenn ja, wie wurde die Beibehaltung der Streckenführung begründet?

Antwort:

Gründe sind u. a.:





Vergleichskreuzungen am Arzler-Alm-Trail funktionieren gut.
Die Parallelführung (Trail/Besinnungsweg) auf ca. 25 m war immer
eine Kompromisslösung anstatt einer zweiten Querung des Besinnungsweges.
Parallelführung Singletrail/Forstweg funktioniert am Arzler-AlmTrail/Rosnerweg auch.

Frage 18:

Ab wann war für die Ämter und die zuständigen Politiker klar, dass eine alternative
Routenführung notwendig ist?

Antwort:

Der ressortzuständige Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber hat die alternative
Routenführung vorgeschlagen – die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, war aus
fachlichen Gründen weiterhin für die Beibehaltung der genehmigten Route.

Frage 19:

Wann wurden die Ämter veranlasst, diese alternative Routenführung mit den Österreichischen Bundesforsten (ÖBF) auszuverhandeln?

Antwort:

Laut Aktenvermerk des Referenten von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber
vom 25.07.2022 wurde das Fachamt mit der Grobstreckenplanung/Neutrassierung der Buchtalvariante beauftragt.
Verhandlungen mit ÖBF wurden sodann von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber geführt. Die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, war in diese Verhandlungen nicht involviert.

Frage 20:

Haben der Bürgermeister und das Amt den Dienstweg laut Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) bzw. Magistratsgeschäftsordnung (MGO) bei der Informationsverteilung, den Dienstaufträgen sowie den Dienstanweisungen eingehalten?

Antwort:

Aus Sicht des Amtes: ja.
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