Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.339
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Frage 29:
Ist es richtig, dass in den Unterlagen zur naturschutzrechtlichen Bewilligung,
MagIbk/3520/NA-NB/118, angeführt ist, dass jegliche Änderung der Errichtung
des Trails der Behörde mitzuteilen ist?
Antwort:
Ja.
Frage 29a:
Wenn ja, wurde die Änderung der Routenführung (Ausstieg oberhalb des Planötzenhof-Parkplatzes auf die Planötzenhofstraße) der Behörde mitgeteilt?
Antwort:
Ja.
Frage 30:
Wurde die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, mit der Frage eines eventuell
notwendigen Beschlusses des Stadtsenats und einer notwendigen naturschutzrechtlichen Bewilligung für den Ausstieg auf die Planötzenhofstraße befasst?
Antwort:
Nein.
Frage 30a:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es handelt sich um eine Projektänderung im Rahmen des bestehenden
rechtskräftigen Bescheids geringfügige Projektadaptierung.
Frage 31:
Wurde die Frage betreffend eines notwendigen Beschlusses des Stadtsenats und
einer naturschutzrechtlichen Bewilligung überhaupt in Erwägung gezogen?
Antwort:
Nein - siehe Antworten zu den Fragen 27 bis 30.
Frage 31a:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 27 bis 31.
Frage 32:
Stimmt es, dass Herr Bürgermeister den Weiterbau sowie den Ausstieg bzw. die
Ausfahrt auf die Planötzenhofstraße nach dem Baustopp ohne vorherigen Lokalaugenschein beauftragt hat?
Antwort:
Nein.
Frage 33:
Wer hat den Vorschlag für den Weiterbau und die Ausfahrt auf die Planötzenhofstraße nach dem Baustopp durch Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber dem Bürgermeister empfohlen (namentliche Nennung und Begründung)?
Antwort:
Dies wurde im Rahmen der Skype-Konferenz (siehe Antwort zu Frage 24a)
das erste Mal besprochen. Fachlich wurde es begründet im Sinne einer temporären Öffnung des zu dem Zeitpunkt bereits nahezu gänzlich fertiggestellten Singletrails - bis zur Freigabe der alternativen Variante ins Buchtal – mit
der kürzesten Anbindungs-/Ausstiegsmöglichkeit ans Forstwegenetz = legale Mountainbike-Strecke.
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