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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.432

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Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren feststellbar. Bei Elektro-Fahrzeugen
mit Lithium-Ionen-Batterien besteht jedoch die Möglichkeit einer Überhitzung infolge einer thermischen, elektrischen oder mechanischen Beeinflussung, welche eine thermische Reaktion der Batteriezellen (""Thermisches
Durchgehen - Thermal Runaway") auslösen kann. Aufgrund der hohen Energiedichte in den Batteriezellen ist dadurch eine höhere Menge an Löschmittel erforderlich, eingeleitete "Thermal Runaways" können nur durch umfassende Kühlung begrenzt werden, die Kühlung der in PKW eingebauten Batterien gestaltet sich schwierig.
Seitens der Berufsfeuerwehr wurden technische Möglichkeiten des Abtransportes von Elektro-Fahrzeugen mit eingeleitetem Thermal Runaway überprüft sowie fachspezifische Informationen im Bereich Elektro-Fahrzeuge
und Elektroladestationen eingeholt. Des Weiteren wurden von der Berufsfeuerwehr taktische und technische Möglichkeiten bei der Brandbekämpfung von Elektro-Fahrzeugen generell, sowie in Tiefgaragen zum Schutz der
Infrastruktur (Strukturkühlung) aufgrund der hohen Temperaturbeaufschlagung, entwickelt und erprobt. Dieser Wissenstand wurde bei Anfragen von
Projektbetreibern bei der Planung eingebracht. Rücksprachen mit Energiespezialisten und Energieversorgern haben Erkenntnisse gebracht, dass ein
nachträglicher großflächiger Einbau von Ladestationen eher selten stattfindet, Gründe dafür sind u.a. in der oftmals nicht ausreichend vorhandenen
Stromversorgung zu finden. Demzufolge werden vor allem Ladestationen
unter 22 Kilowatt Leistung verbaut, die Anzahl der wesentlich gefährlicheren
Schnellladestationen mit einer Leistungskapazitätsanforderung von über
22 Kilowatt ist daher (derzeit) vernachlässigbar.

Frage 2:

Gibt es für neue und bestehende Tiefgaragen/Garagen/Parkdecks aktuelle, geänderte Brandschutzvorschriften für Elektrofahrzeuge?

Antwort:

Bau- und Feuerpolizei:
Nein, da es auch keine Gesetze, Verordnungen oder sonstige verbindliche
Richtlinien gibt, können keine geltenden Vorschriften umgesetzt werden.
Berufsfeuerwehr Innsbruck:
Es gibt derzeit in Österreich keine Brandschutzvorschriften für Elektrofahrzeuge bzw. Elektroladestationen in Tiefgaragen, Garagen und Parkdecks. Im
Bereich der Stadt Wien gibt es eine Vorschrift der MA 37 "Ladeplätze für
Elektrofahrzeuge einschließlich Ladestationen", welche jedoch nur in Zusammenhang mit Umbauten verpflichtend anzuwenden ist.· Grundsätzlich
ist die Errichtung von E-Ladestationen genehmigungsfrei, die Berufsfeuerwehr bzw. Baupolizei hat nur - sofern überhaupt involviert - beratende Kompetenz.

Frage 3:

Ist die Sicherheit der AnwohnerInnen von Tiefgaragen/Garagen/Parkdecks im
Brandfalle von Elektrofahrzeugen gewährleistet, durch welche Maßnahmen?

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