Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.438
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Frage 11:
Wenn ja, warum ist die gegenständliche Stellungnahme des verkehrstechnischen
Amtssachverständigen nicht allen VerkehrsteilnehmerInnen gegenüber objektiv?
(zu Frage 10)
Antwort:
Die Stellungnahme im Schreiben ist jene der amtsführenden Stadträtin.
Frage 12:
Wenn nein, warum nicht? (zu Frage 10)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Halten Sie eine gemeinsame Stellungnahme von zwei Magistratsabteilungen im
Ausmaß von ca. 1.200 Zeichen mit Leerzeichen für ausreichend, um einen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates quasi aushebeln zu wollen bzw. zu können?
Antwort:
Es wurde kein Beschluss "ausgehebelt".
Frage 14:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 13.
Frage 15:
Aufgrund welcher Faktenlage, Studien etc. basiert die Aussage in der Stellungnahme - "Positiver Effekt ist, dass einerseits damit der sensible innerstädtische Bereich von Verkehrsüberlastungen geschützt und andererseits ein gewisser Widerstand für den reinen motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird"?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 16:
Warum ist es ein positiver Effekt, dass ein gewisser Widerstand für den rein motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird bzw. ist diese Aussage objektiv allen VerkehrsteilnehmerInnen gegenüber?
Antwort:
Weniger Durchzugsverkehr würde mehr Platz für andere VerkehrsteilnehmerInnen bedeuten.
Frage 17:
Warum ist es aus der Sicht des Bürgermeisters ein positiver Effekt, dass ein gewisser Widerstand für den rein motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird, und somit
auch ein Widerstand für den motorisierten Öffentlichen Verkehr, also gegen die NutzerInnen der Öffis?
Antwort:
Dass reiner Durchzugsverkehr unerwünscht ist, ist auch für den Bürgermeister naheliegend.
Frage 18:
Sind entgegen der gegenständlichen Stellungnahme in den kommenden Jahren
verkehrsplanerische Maßnahmen bei der Mühlauer Brücke geplant, und wenn ja,
um welche Maßnahmen handelt es sich?
Antwort:
Dazu laufen derzeit Verhandlungen in den zuständigen Gremien.
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