Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.441
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So mag es auch beschlossene Richtlinien für die Verwendung von Verfügungsmitteln des Bürgermeisters geben. Bei selbigen handelt es sich aber lediglich um einen in die Jahre gekommenen vermeintlichen Gemeinderatsbeschluss, welcher nicht öffentlich zugänglich ist. Somit ist weder für den Innsbrucker Gemeinderat noch für die Innsbrucker Bevölkerung nachvollziehbar, inwieweit die Verwendung von Verfügungsmitteln rechtskonform passiert. Es gibt auch offensichtlich keine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters, zumindest keine, welche der
Öffentlichkeit bekannt ist.
Summa summarum handelt es sich bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters um die intransparente Verwendung von öffentlichen Geldern, im Gegensatz zu den Subventionen.
Frage 1:
Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage gibt es die Verfügungsmittel des
Bürgermeisters? (Um Bekanntgabe des Landesgesetzes bzw. Bundesgesetzes
wird ersucht.)
Antwort:
Die Prämisse im Textteil der Anfrage ist falsch, es wurde nie behauptet, es
würde sich bei den Verfügungsmitteln um Subventionen handeln. Im Gegenteil: Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck normiert dies ausdrücklich in § 1 Abs. 3 Z 5.
Frage 2:
Ist es richtig, dass es keine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters gibt, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Nein.
Frage 3:
Sollte es eine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters geben, wie
wird selbige von welchem Gremium etc. bestimmt und aufgrund welcher Berechnungen bzw. gesetzlichen Vorgaben?
Antwort:
Die Höhe der Verfügungsmittel wird im Jahresvoranschlag festgelegt.
Frage 4:
Wenn es eine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters gibt, wie
hoch war die Obergrenze jeweils 2018, 2019, 2021 und 2022?
Antwort:
Diese ist im jeweiligen Jahresvoranschlag bzw. Budget ersichtlich.
Frage 5:
Wenn es eine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters gibt, wie
hoch wird die Obergrenze mutmaßlich 2023 sein, und wann wird die Höhe von
wem festgelegt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
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