Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.458

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INNS"

BRUCI<
(zu Punkt 74.10)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.10.2022

Stadt Innsbruck, Wühlmausprämie; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/78/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 14.07.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 14.07.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Stadt zahlt laut www.innsbruck.gv.at (Formulare) eine Wühlmausprämie aus. Die Abrechnung erfolgt nach Kilogramm. Als Nachweis gilt ein Lieferschein über die abgegebenen Kilogramm Wühlmäuse vom "Veterinärwesen" beim Stadtmagistrat Innsbruck.
Das Gerechte Innsbruck hat diesbezüglich schon per Presseaussendung den Stopp dieser
"Kopfgeldprämie" für Wühlmäuse geordert, zumal die Prämie nicht mehr notwendig erscheint.

....,

Frage 1:

Seit wann gibt es in Innsbruck diese Wühlmausprämie bzw. wann wurde selbige
vom Gemeinderat etc. beschlossen?

Antwort:

Die Wühlmausprämie geht auf einen Stadtsenatsbeschluss vom 16.04.1986
zurück.

Frage 2:

Gibt es im Amt für Veterinärwesen eine eigene Waage für das Abwägen von
Wühlmäusen?

Antwort:

Ja.

Frage 3:

Gilt diese Prämie definitiv nur für Wühlmäuse oder auch für andere vermeintliche
"Schädlinge"?

Antwort:

Sie gilt nur für Wühlmäuse.

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe