Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.475

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B-02-a

MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

2. Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (Amt)
 Verbindungsstelle zu den mit der Sicherheit befassten Dienststellen des Bundes
und der Tiroler Landesregierung
 Verbindungsstelle zu Rettungsorganisationen
 Geschäftsstelle der Gemeindeeinsatzleitung
 Mitwirkung an der Vollziehung des Katastrophenfondsgesetzes
 Vollziehung des Katastrophenmanagementgesetzes, insbesondere behördliche
Aufgaben des Katastrophenmanagements, soweit damit nicht das Kommando
der städtischen Berufsfeuerwehr betraut ist
 Geschäftsstelle für die städtische Arbeitsgruppe - Sicherheit
 strategische Sicherheitsplanung im eigenen Wirkungsbereich der Stadt
Innsbruck
 Beratung von städt. Dienststellen in Fragen der allgemeinen Sicherheit
 Journaldienst für die Stadt Innsbruck für allfällige Sofortmaßnahmen, sofern damit
nicht der Journaldienst der Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, sowie der
Stabstelle Kommunikation und Medien betraut ist
 Vollziehung
des
Landes-Polizeigesetzes,
soweit
damit
nicht
die
Magistratsabteilung V, Veterinärwesen, betraut ist
 Vollziehung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003 – TVG
 Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes
 Überwachungs- und Ordnerdienste
 Ausforschungen, Sachverhaltsermittlungen, Zustellungen und Überprüfungen für
Verwaltungsdienststellen
 Vollziehung des Preisauszeichnungsgesetzes und des Preisgesetzes, soweit
damit nicht die Magistratsabteilung V, Lebensmittelaufsicht, Marktwesen, betraut
ist
 Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Feldschutzgesetzes, soweit damit nicht
die Magistratsabteilung III, Land- und Forstwirtschaft, betraut ist
 Vollziehung des Jugendschutzgesetzes
 Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes
 Mitwirkung an der Vollziehung der Innsbrucker Marktordnung (inklusive
Bewilligung von Gelegenheitsmärkten)
 Vollziehung des Containersicherheitsgesetzes und des Kesselgesetzes
 Vollziehung des Tiroler Campinggesetzes ausgenommen anlagenbezogene
Verfahren
 Vollziehung des Glücksspielgesetzes
 Vollziehung des Gesetzes über die Lawinenkommissionen in den Gemeinden
 Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren in Vollziehung ortspolizeilicher
Verordnungen sowie nachstehender Gesetze bzw. Verordnungen: Tiroler
Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung, Tiroler Straßengesetz, LandesPolizeigesetz, Tiroler Veranstaltungsgesetz, Tiroler Feldschutzgesetz, Meldegesetz,
Preisauszeichnungsgesetz,
Eisenbahngesetz,
AIDS-Gesetz,
Containersicherheitsgesetz,
Immissionsschutzgesetz-Luft
(IG-L),
Bundesstraßen-Mautgesetz, Pyrotechnik-Lagerverordnung, Tabakgesetz, Tiroler
Campinggesetz sowie die Erledigung von Rechtshilfeansuchen in diesen
Verfahren
-931.01.2019