Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.81

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- 266 -

Körnerstraße, Amraser Straße und Defreggerstraße, westlich Lindenstraße Nrn. 4 bis
20, zwischen Kranewitter Straße, RudolfGreinz-Straße und Amraser Straß, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Festlegungen außer Kraft.

In der Gemeinderatssitzung vom 12.7.2012
wurde vorstehender Antrag des Kontrollausschusses an den Gemeinderat einstimmig angenommen. Seitdem sind acht Monate vergangen und es ist an der Zeit, dass
diesbezüglich endlich Ergebnisse präsentiert werden. Gerade im letzten Gemeinderat hat sich wieder gezeigt, wie wichtig eine
Klärung in dieser Sache ist.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher folgende dringende Anfrage beantworten:

42.

Einbringung von dringenden Anfragen

1.

Welche Schritte bezüglich dieses Antrages wurden bereits gesetzt?

2.

Wie weit ist die Prüfung, ob der, in der
Praxis tatsächlich bestehende Außenauftritt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), im Einklang mit den Abgrenzungskriterien des Artikels 78 d
Abs. 1 Bundesverfassung (BVG) steht?

I-OEF 27/2013

3.

Liegt bereits ein Prüfergebnis vor?

Bericht über die stichprobenartige
Prüfung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck, Schritte,
Prüfung, Prüfergebnis betreffend
den Antrag des Kontrollausschusses (Die Innsbrucker Grünen)

4.

Wenn ja, wie sieht dieses aus?

5.

Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis in dieser Sache zu rechnen?

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:

43.

Einbringung von dringenden Anträgen

Betreffend Bericht der Kontrollabteilung
Zl. KA 1445/2012, über die stichprobenartige Prüfung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck:

43.1

I-OEF 29/2013

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage eingelangt ist, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.
42.1

Textziffer 79: Empfehlung der Kontrollabteilung unter allfälliger Mitwirkung der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, und/oder
externer Gutachterinnen bzw. Gutachter
und/oder Bundesdienststellen (beispielweise Bundesministerium für Inneres {BMI},
Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst) zu
prüfen, ob der in der Praxis tatsächlich bestehende Außenauftritt der Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) im Einklang mit den
Abgrenzungskriterien des Artikels 78 d
Abs. 1 Bundesverfassung (BVG) steht, soll
umgesetzt werden und dazu soll der Gemeinderat den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung beauftragen.
GR-Sitzung 21.3.2013

Mag.a Heis, Mag. Fritz, Dr.in Krammer-Stark
und Mag.a Pitscheider, alle e. h.

Sozial verträgliches Wohnen in
der Stadtgemeinde Innsbruck
(GR Ofer)
GR Ofer: Ich stelle folgenden dringenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Mietverträge und Hauslinien der gemeinnützigen Bauträger der Stadtgemeinde
Innsbruck, auf bestehendes Recht und Sozialverträglichkeit zu prüfen.
Ofer e. h.
Es kann nicht sein, dass in Stadtwohnungen, welche nach einem strengen Verfahren
und jahrelangem Warten zugeteilt werden,
plötzlich die Mieterinnen und Mieter selbst
für den Erhalt ihrer Stadtwohnung sorgen
müssen, nur weil die gemeinnützigen Bau-