Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

4.

Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), IIG-Projektbericht zur
Projektdurchführung / Baubeschluss für Neuerrichtung Zubau
zum Bestandsgebäude und Fahrzeughalle der Berufsfeuerwehr,
Hunoldstraße 17

G R - S i t z u n g
2 4 . 1 1 . 2 0 2 2

1.

MagIbk/40905/SV-ANF/328/1
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den gegenständlichen Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 07.11.2022 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung vom 15.07.2021 dem Bürgermeister
übertragenen Verordnungen nach § 94d
Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
2.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von GERECHT, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2022:
Die Stadt Innsbruck beauftragt die IIG mit
der Umsetzung der Neubauarbeiten im dargestellten Durchführungsumfang (Zubau
Untergeschoss bis 2. Obergeschoss, Fahrzeughalle, Zugangsbereich neu) am BFIStandort Hunoldstraße 17 auf Basis des
"IIG-Projektberichtes zur Projektdurchführung - Baubeschluss für Neuerrichtung Zubau zum Bestandsgebäude und Fahrzeughalle" vom 26.09.2022 inklusive beigeschlossener Zusatzdokumente.
Gegenüberstellung (Kostenaufstellung 2022
gerundet):

Zahl 17755/2022

Errichtungskosten:

Hauptwohnsitzkampagne 2023

-

Schätzung 2021

-

Kostenaufstellung 2022 € 7,60 Mio.

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
3.

IV 16081/2022

IV 15932/2022
Verordnung über die Aussetzung
der Abfallgebührenerhöhung für
das Jahr 2023

Beschluss (einstimmig):

€ 5,40 Mio.

Reserven:
-

Schätzung 2021

€ 0,0 Mio.

-

Kostenaufstellung 2022 € 0,50 Mio.

Erweiterte begleitende Kontrolle:
-

Schätzung 2021

€ 0,20 Mio.

-

Kostenaufstellung 2022 € 0,10 Mio.

Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2022:

Summe geschätzt (netto):

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende
Verordnung über die Aussetzung der Abfallgebührenerhöhung für das Jahr 2023.

-

Schätzung 2021

-

Kostenaufstellung 2022 € 8,20 Mio.

€ 5,60 Mio.

Summe zahlungswirksam Stadt (inklusive
nicht abzugsfähige Vorsteuer):
-

Kostenaufstellung 2022 € 9,20 Mio.

EU-weite Ausschreibung Zwischenergebnisse - Reduzierung
-

GR-Sitzung 24.11.2022

Kostenaufstellung 2022 € 0,95 Mio.