Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
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Abstimmung mit der erweiterten begleitenden Kontrolle (EBK) ebenfalls fristgerecht
die budgetäre Bedeckung bzw. deren Änderung bei der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, anzumelden. Gleiches gilt für unerwartete Preissteigerungen.
Nach Vorliegen der Rechtskraft des Baubescheides vom 13.10.2022 und Baubeginn
wird zur Entlastung des städtischen Haushaltes um KIP-Förderungsmittel (Kommunales Investitionsprogramm) zeitgerecht vor
Jahresende angesucht. Derzeit können im
Sinne der KIP-Fördermaßnahmen für dieses Projekt noch rund € 2,80 Mio. angesprochen werden (sollte ein anderes KIPProjekte kurzfristig noch wegfallen, könnte
die Fördersumme allfällig noch um rund
€ 0,40 Mio. erhöht werden).
Hinsichtlich Einsparungen im Projekt wird
auf die vorliegende Replik der IIG vom
17.10.2022 sowie die Erläuterungen der BFI
vom 19.10.2022 und die aktuellen Ergebnisse von Ausschreibungen für Teilgewerke
vom 31.10.2022 verwiesen. Auf Grund der
vorstehenden Ausführungen zum gesamten
Bauvorhaben der BFI am Standort Hunoldstraße 17 ist davon auszugehen, dass die
baulichen Verbesserungen und technischen
Neuerungen für die nächsten 10 bis
20 Jahre ausreichen werden.
5.
IV 16726/2022
lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) - lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), aktualisiertes Verwertungskonzept
"Leistbare Eigentumswohnungen": Konzept zur temporären
Vermietung leistbarer städtischer
Eigentumswohnungen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Aufgrund der rechtlichen Unsicherheit wegen eines behängenden Gerichtsverfahrens
gegen die Stadt Innsbruck im Zusammenhang mit den Vorkaufsrechten, welche bei
einem anderen Projekt mit "Städtischen Eigentumswohnungen" zu Gunsten der Stadt
Innsbruck vereinbart wurden, stimmt die
Stadt Innsbruck bis auf weiteres der Änderung des Modells "Verkauf von leistbaren
GR-Sitzung 24.11.2022
städtischen Eigentumswohnungen" laut
dem Konzept der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) vom 21.09.2022 zu
(IIG-Aktenvermerk vom 21.09.2022 - Konzept zur temporären Vermietung leistbarer
städtischer Eigentumswohnungen).
Der Aufsichtsrat der IIG sowie der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) hat
in den Aufsichtsratssitzungen vom
29.06.2022 beschlossen, dass vorerst seitens der IISG kein Verkauf von Wohnungen
über das vom Gemeinderat am 16.07.2020
beschlossene Modell "Verkauf von leistbaren städtischen Eigentumswohnungen" vorgenommen wird. Aktuell sind davon die Projekte Höttinger Au 74 sowie Amraser Straße 29 bis 31/Pradler Straße 78 betroffen.
Der Ankauf der Wohnungen soll laut IIGKonzept nicht mehr durch die IISG, sondern
durch die IIG erfolgen.
Die angekauften Wohnungen werden seitens der IIG vorerst auf fünf Jahre befristet
vermietet. Vorausgesetzt, dass die offenen
Fragen hinsichtlich der Vorkaufsrechte geklärt werden und vorbehaltlich der vorherigen Beschlussfassung durch die städtischen Gremien, könnten die Wohnungen
nach Ablauf der Befristung von fünf Jahren
an von der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, namhaft gemachte WohnungswerberInnen verkauft werden.
6.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021:
6.1
MagIbk/1482/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Förderungswerber Wohnungseigentumsgemeinschaft Innrain 2, vertreten durch Regina
Stanger IV GmbH hinsichtlich der Fenstersanierung 2. Ober- sowie Dachgeschoß
am Gebäude mit der Hausbezeichnung Innrain 2 mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von € 7.640,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die