Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.4
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HHSt. Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
6.2
MagIbk/1482/FÖR-SOG/2/2
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Kinderkrippe gegen Bezahlung eines
Kostenbeitrages Mitarbeitenden des
Unternehmens zur Verfügung stellen
zu können.
4.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Wohnungseigentumsgemeinschaft Innrain 2 hinsichtlich Sanierung der Fassaden am Gebäude mit der Hausbezeichnung Innrain 2
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 12.570,-- exklusive Mehrwertsteuer.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
7.
8.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2022:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Finanzierung der Anschaffungskosten in
Höhe von ca. € 79.000,-- für die Erweiterung der PV-Anlage auf dem Dach
des Vereinsheim Arzl zur Erzeugung
von rund 43.900 kWh pro Jahr zu.
2.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird beauftragt, die Anlage laut Projektbericht vom
07.06.2022 zu errichten und um die dafür vorgesehenen ÖMAG Förderungen
anzusuchen.
3.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt, mit den im
Vereinsheim untergebrachten Vereinen
Mietverträge unter Berücksichtigung
des Strombezugs aus der neu errichteten PV-Anlage zu erstellen.
4.
Der finanzielle Aufwand kann über den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck nicht gedeckt werden.
Der Beschluss gilt daher vorbehaltlich
der Genehmigung des zugehörigen
Nachtragskredites zu Haushaltsstelle
Vp. 8/94000-050100.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2022:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Finanzierung der Anschaffungskosten der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) über einen Nachtragskredit
2023 für die ca. 260 m2 große Kinderkrippe mit 200 m2 zugeordneter Freifläche in der Tiergartenstraße 60 in Höhe
von € 890.000,-- zu. Die Fertigstellung
ist im Frühjahr 2023 geplant.
2.
Mit der lnnsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD) als Betreiber der Kinderkrippe ist ein befristeter Mietvertrag abzuschließen. Die AfA-Miete beträgt
rund € 2.450,-- pro Monat inklusive Betriebs- und Heizkosten umsatzsteuerfrei. Die Förderung für die Kinderkrippe
durch das Land Tirol wird über die ISD
abgewickelt und an die IIG ausbezahlt.
3.
Die ISD wird beauftragt, mit der Med EI
Elektromedizinische Geräte Ges.m.b.H.
eine Vereinbarung analog zum Modell
Angergasse zu treffen, um Plätze in der
GR-Sitzung 24.11.2022
IV 16941/2022
Erweiterung Vereinsheim Arzl, PVAnlage
IV 08933/2022
Stadt Innsbruck, Ankauf Geschäftslokal Tiergartenstraße 60
für zweigruppige Kinderkrippe
Der finanzielle Aufwand kann über den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck nicht gedeckt werden.
Der Beschluss gilt daher vorbehaltlich
der Genehmigung des zugehörigen
Nachtragskredites zu Haushaltsstelle
Vp. 2/40000-786100.