Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.85

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- 270 -

GR Grünbacher: Der Antrag wäre eigentlich à limine zurückzuweisen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das wäre eigentlich der Fall. Wir können jedoch darüber
diskutieren.
GR Kritzinger: Ich bitte, den Antrag doch
dem Stadtsenat zuzuweisen, damit ich eine
schriftliche Regelung von dieser vorgesehen Regelung erfahre. Wir können dann
entsprechende Schritte einleiten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: GR Kritzinger,
eine Gesetzesinitiative beim Land Tirol ist
nicht einfach.
GR Buchacher: Ich wollte daran erinnern,
dass es deshalb der Grund war, warum die
ÖVP und die SPÖ in der letzten Sitzung des
Gemeinderates eine prozentuelle Erhöhung
der aktiven Bediensteten und der Pensionistinnen und Pensionisten beantragt hat.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Genau, als
Gesetzesinitiative beim Land Tirol.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von GR Haager; 1 Stimme):

an und für sich im Beteiligungsverfahren
errichtet werden. Wenn das nicht so ist,
bitte ich darum, mich zu berichtigen.
Jene Person, die damals die Stadt Innsbruck geklagt hat, ist nicht in den Genuss
dieser Bestimmung gekommen und hat das
ordentliche Gericht angerufen. Das Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht hat
das Ganze als Beschluss zurückgewiesen
und gesagt, dass es nicht zuständig sei.
Hier ist ein weiterer Rechtsstreit zu vermeiden. Noch sind der Stadt Innsbruck bzw.
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) keine Kosten entstanden, da die Parteien laut Beschluss die Kosten selbst zu
tragen haben. Um jedoch hier diesen
Rechtsstreit, der kontraproduktiv für alle
Beteiligten ist, zu beenden, würde ich ersuchen, die Frau Bürgermeisterin damit zu
beauftragen, mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) diesbezüglich in Verhandlungen zu treten, um mit diesem Bürger in der Exlgasse im Sinne eines Beteiligungsverfahrens zu einer Lösung zu kommen.

Der von GR Kritzinger eingebrachte dringende Antrag (Seite 267) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

Ich habe nichts dagegen, wenn der Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird. Mir geht es nur darum, dass in dieser Angelegenheit eine Lösung gefunden wird.

45.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es steht jetzt
der Antrag auf

45.1

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
am 21.2.2013
I-OEF 22/2013
Rechtsstreit zwischen der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB)
AG und """""""""""" """"""""""""""""""" betreffend den Immissionen ausgehend
von der Wertstoffsammelinsel
(WSI) Exlgasse, Einigung (GR
Mag. Dr. Überbacher)

GR Mag. Abwerzger: Ich habe aus den
Medien erfahren, dass sich die Frau Bürgermeisterin dazu bereits geäußert hat und
hier eine Lösung gefunden wird.
Mir geht es darum, dass dieser Rechtsstreit
so schnell als möglich beendet wird. Die
Stadt Innsbruck und die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) haben nichts davon. Ich glaube dass es seit dem Jahre 2011 Beteiligungsverfahren gibt, wo geregelt ist, dass diese Wertstoffsammelinseln
GR-Sitzung 21.3.2013

Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
StR Mag. Fritz: Ich bin der Meinung, dass
man Modernitäten finden muss, die Aufstellung von Wertstoffsammelinseln mit den
Nachbarinnen und Nachbarn so einvernehmlich zu regeln, dass es zu keinen bzw.
ganz wenigen Rechtstreitigkeiten kommt.
Ich glaube aber, dass wir jetzt beim Stand,
das Verfahren unter dem Titel "Rechtsstreitigkeiten vermeiden" zu beenden, nicht klug
werden. Das muss der Oberste Gerichtshof
(OGH) entscheiden.
Das im Moment vorliegende Urteil ist für
Bürgerinnen und Bürger nämlich genauso
eine unverschämte Belastung wie das erstinstanzliche Urteil, das in die andere Richtung extremistisch war. Im Gegensatz zum
Bezirksgericht Innsbruck, das gesagt hat,
dass es der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) voll und ganz zuzumuten wäre,