Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.62

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(zu Punkt 24)

Zl. KA-06961/2022
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK,
II. QUARTAL 2022
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2022 eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 10.11.2022 dem Gemeinderat folgenden
Bericht:
Der
Bericht
der
Kontrollabteilung
vom
24.10.2022,
Zl. KA-06961/2022, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird
auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten
zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei
Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Kontierung Kosten der
Aus- und Weiterbildung

Für die Kontrollabteilung wurden zwei Auszahlungen des Amtes für
Wohnungsservice der MA IV über den jeweiligen Betrag von brutto
€ 634,80 auffällig. Konkret handelte es sich bei den beiden Zahlungen
um Kursgebühren für ein Fachseminar, welches von zwei städtischen
Bediensteten besucht worden ist.
Von der Kontrollabteilung wurde beanstandet, dass die Auszahlungen
über das in der Deckungsklasse des anordnungsbefugten Vorstandes
des Amtes für Wohnungsservice befindliche Konto 724000 –
Reisegebühren (DK) im Fonds 480010 – Wohnbauförderung
abgewickelt worden sind. Gemäß den Vorgaben des Kontierungsleitfadens 2018 für Gemeinden und Gemeindeverbände lt. VRV 2015
war diese Kontierung aus Sicht der Kontrollabteilung nicht

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Zl. KA-06961/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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