Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.67

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verbindliche Verhaltensregeln für die Vollziehung des Vergaberechtes
festgelegt.
Die maßgeblichen Regelungen zu Vergaben finden sich im
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018). Darüber hinaus sind in
jedem Vergabeverfahren auch die Bestimmungen des Innsbrucker
Stadtrechtes verbindlich einzuhalten.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind Vergabeverfahren
unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz
und Vertraulichkeit durchzuführen. Die Stadt Innsbruck hat zudem
wirksame Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung
von Interessenskonflikten zu treffen.
Im zweiten Quartal 2022 hat die Kontrollabteilung in neun
Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 842.554,97
Einsicht genommen.
Hierbei handelte es sich u.a. um Auftragsvergaben und Beschaffungsvorgänge im Bereich der Dienststellen Tiefbau, Kultur, Sport, Kinder,
Jugend und Generationen, Schule und Bildung sowie
Berufsfeuerwehr.
Die Vergaben erfolgten mittels offener Verfahren des Ober- und
Unterschwellenbereichs, auf Basis von Rahmenvereinbarungen mit
zentralen Beschaffungsstellen oder in Form von Direktvergaben.
Die geprüften Bau-, Liefer- und Dienstleistungen wurden
entsprechend den Kriterien des Ober- und Unterschwellenbereichs für
öffentliche Auftraggeber gemäß der zum Vergabezeitpunkt geltenden
Fassung des Bundesvergabegesetzes durchgeführt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (BGBl. II Nr.
605/2020) bis zum 31. Dezember 2022 angehobenen
Subschwellenwerte sowie die letztgültigen Schwellenwerte gemäß
§ 12 BVergG 2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten
Vergabeverfahren eingehalten.
Soweit sich im Zuge der Prüfung Fragestellungen oder Sachverhalte
ergaben, die einer Klärung bedurften, wurden die zuständigen
Dienststellen von der Kontrollabteilung direkt kontaktiert.
Wesentliche Beanstandungen waren von der Kontrollabteilung nicht
zu treffen. Die gewählten Vergabeverfahren waren auf Basis der
eingesehenen Unterlagen als zulässig zu beurteilen.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 10.11.2022:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu. o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 24.11.2022 zur Kenntnis gebracht.
(einstimmig)
Beschluss des Gemeinderates vom 24.11.2022:
Beiliegender Bericht wurde zur Kenntnis gebracht.
(Zagrajsek, eigenhändig)

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Zl. KA-06961/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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