Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.83
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Entsprechend den zur Verfügung gestellten Auswertungsergebnissen
wurden für das geprüfte Amt insgesamt 15 Risiken bestimmt. Für das
Referat „Personalwesen“ waren sieben und für das Referat „Besoldung“
acht Risiken identifiziert.
Risikoeinstufung
In Abhängigkeit zur Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß waren die Risiken nach einem Ampelsystem in grüne, gelbe und
rote Risiken eingestuft, wobei die roten Risiken jene mit dem größten
Schadenspotential darstellen.
In Bezug auf das Amt für Personalwesen waren insgesamt sechs gelbe
und neun grüne Risiken ausgewiesen. Betreffend das Schadensausmaß
wurden diese zwischen 1 (unbedeutend) und 4 (schwerwiegend)
bewertet, wobei in den meisten Fällen ein Wert von 2 (gering) zur
Anwendung gelangte. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde mit 1 (sehr
gering/unwahrscheinlich) bis 3 (mittel) analysiert.
Von den insgesamt sieben spezifischen Risiken waren ein Risiko der
Kategorie 1 (Gefahren für Leben und Gesundheit von MitarbeiterInnen
und BürgerInnen/Parteien) und sechs Risiken der Kategorie 2
(Finanzielle Risiken, Haftungen) zugeordnet.
Ein Risiko wurde mit einem schwerwiegenden Schadensausmaß (4)
bewertet. Im Bereich der Besoldung wurde das Risiko EDV-gestützte
Lohnbuchhaltung als Gefahrenpotential (materieller Schaden für die
gesamte Mitarbeiterschaft samt Pensionisten) bestimmt.
5 Finanzielle Gebarung
Gebarung
Amt für Personalwesen
Die Gebarung des Amtes für Personalwesen die Finanzjahre 2021 und
2020 betreffend wurde entsprechend den Ausführungen der VRV 2015
über den Unterabschnitt 011 – Personalamt der Gruppe 0 –
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung vollzogen.
Sowohl im Voranschlag als auch im Rechnungsabschlussentwurf der
betreffenden Jahre waren Unterabschnitte mit der Bezeichnung 011010
– Personalwesen und 011110 – Besoldung eingerichtet. Beide Fonds
waren dem Unternehmensbereich der Gebietskörperschaft zugeordnet
und wurden ihnen (zum Teil) unternehmerische Tätigkeiten unterstellt.
Für die in diesem Rahmen anfallenden umsatzsteuerlichen
Geschäftsfälle konnte demnach ein Vorsteuerabzug in Höhe von 30,0 %
in Anspruch genommen werden.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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