Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.144
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Leiterzulagen am Beispiel 2022
Basis B V/2 - €: 2.814,40
Funktion
Prozent
Magistratsdirektorin
Abteilungsleiter
Abteilungsleiterstellvertreter
Amtsvorständin/Amtsvorstand
Referent
Fachexperte
100%
60%
50%
30%
13%
10%
Werte in Euro
2.814,40
1.688,64
1.407,20
844,32
365,87
281,44
Mit der Novelle der Leiterzulagenverordnung (Gemeinderatsbeschluss
vom 13.07.2017) wurde die besoldungsrechtliche Grundlage für die
Einführung einer Fachkarriere (§ 7a „Bedienstete in besonderer
Funktion“) geschaffen, die als Verwendungszulage ausbezahlt wird. Für
die Dauer der Beauftragung für die Position eines Fachexperten ist eine
Verwendungszulage in Höhe von 10 % von B V/2 brutto vorgesehen.
Neben der Fachkarriere werden noch die sog. Enddienstklassen in Form
einer Verwendungszulage abgewickelt. Mit 01.10.2017 trat eine
Verfügung der seinerzeitigen Bürgermeisterin in Kraft, mit der eine
Verwendungszulage für Vertragsbedienstete „NEU“ eingerichtet wurde.
Analog zur obigen Bestimmung wurde mit 01.05.2019 eine
Verwendungszulage in Höhe von 8 % für Mitarbeiter im Schema
Vertragsbedienstete „NEU“ verfügt, die einen Dienstposten mit der
Wertigkeit B VII bzw. B VI/VII bekleiden.
9.3 Verwendungszulagen 2017 bis 2022
Abrechnung im
Lohnprogramm
Im
Besoldungsprogramm
wurde
der
sondervertragliche
Entgeltbestandteil, der mittels einer sondervertraglichen Regelung
festgesetzt wurde – sowie die vor dem Jahr 2018 gewährten
Verwendungszulagen – unter der Lohnart 17E ausbezahlt. Unter dieser
Lohnart (bzw. am Bezugsnachweis auch als Verwendungszulage § 30a
ausgewiesen) werden bzw. wurden jedoch auch weitere Zulagen
(Fachkarriere und Enddienstklassen) subsumiert.
Auswertung aus
Lohnprogramm
Eine automatisierte Auswertung bzw. Datenbank betreffend die
sondervertraglichen Regelungen konnte vom Amt für Personalwesen
nicht bereitgestellt werden. Die Kontrollabteilung griff daher bei der
Auswertung der sondervertraglichen Regelungen (bzw. Verwendungszulagen) auf Datenmaterial des städtischen Besoldungsprogrammes
zurück.
Die Auswertungen aus der Besoldung berücksichtigten hierbei die
bezugsberechtigten Personen von Verwendungszulagen (zum jeweiligen
Stichtag), welche unter der Lohnart 17E subsumiert wurden. Für die Jahre
2017 bis 2021 wurde dabei jeweils das Jahresultimo herangezogen. Im
Jahr 2022 stand der 01.03. als Referenzmonat zur Verfügung.
Bei der nachfolgenden Auswertung der vorhandenen Daten stellte die
Kontrollabteilung die Anzahl der ausgewerteten Verwendungszulagen der
Vertragsbediensteten der Gesamtanzahl an abgerechneten Vertragsbediensteten im Zeitraum 2017 bis 2022 gegenüber:
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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