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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.146

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Stichproben der höheren Kategorien bzw. größere Abweichungen. Im
Sinne der Vergleichbarkeit hat die Kontrollabteilung hierbei das Jahr 2017
als Beginn der Zeitreihe ebenfalls kurz durchleuchtet. Bei Dienstnehmer,
welche zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau nicht mehr im städtischen
Dienst waren, wurde eine vertiefte Prüfung (aus zeitlichen Gründen)
hintangestellt.
Nicht unerwähnt ließ die Kontrollabteilung, dass fünf Dienstnehmer der
Kontrollabteilung in der obigen Tabelle ebenfalls in jedem Jahr umfasst
waren. Die Verwendungszulage der Dienstnehmer mit Prüftätigkeit
betrug 25 % von B V/2 und wurde – kurz zusammengefasst – in einem
Schriftstück (Zl. MD-4206/16/1986) aus dem Jahr 1986 damit begründet,
dass Bedienstete der Kontrollabteilung zumindest über jenes Fachwissen
verfügen müssen, welches an und für sich auch bei der Bestellung von
Amtsleitern gefordert wird.
9.3.1 Verwendungszulagen 2017
Kategorisierung 2017

Im Jahr 2017 waren in der Kategorie 10 % bis 30 % - neben den fünf
Vertragsbediensteten der Kontrollabteilung mit Prüftätigkeit - noch weitere
27 Dienstnehmer einzuordnen. Der Großteil (10 Arbeitnehmer)
davon versah ihren Dienst im Büro der seinerzeitigen Bürgermeisterin.
Im nächsten Bereich (über 30 %bis 50 %) konnten 9 Dienstnehmer im
Jahr 2017 ausgewertet werden. Eine Dienstnehmerin war seinerzeit
ebenfalls dem Büro der Bürgermeisterin zugeordnet. Die Dienstnehmerin
versah ihren Dienst im Laufe des Jahres 2018 organisatorisch bei einer
anderen Dienststelle, wobei die Verwendungszulage erhöht wurde. Es
zeigte sich, dass die Arbeitnehmerin bis zur aktuellsten Auswertung im
Jahr 2022 in dieser Kategorisierung (über 30 % bis 50 %) hinsichtlich der
Verwendungszulage zu finden war. Drei weitere Dienstnehmer waren
über den ganzen Zeitraum dieser Kategorisierung (2017 bis 2022)
zuzuordnen, wobei die Verwendung bzw. Dienststellenzugehörigkeit
unverändert blieb. Bei den restlichen Dienstnehmern hat sich die
Verwendungszulage verringert oder sie sind nicht mehr im (aktiven)
Dienst der Stadt Innsbruck.
Von den 9 Dienstnehmern im Jahr 2017 die über 50 % bis 80 % von der
Basis der Verwendungszulage erhalten haben, sind im Jahr 2022 noch 6
Personen im städtischen Dienst gewesen. Fünf dieser Dienstnehmer
waren bis ins Jahr 2022 (abgesehen von einer zwischenzeitlichen
Karenzierung) dieser Kategorisierung zuzuordnen, zumal auch ihre
Verwendung annähernd unverändert blieb. Einer dieser sechs
Bediensteten war im Jahr 2017 dem Büro der Bürgermeisterin zugeteilt.
Im Jahr 2022 zeigte die Ein-schau, dass die Verwendungszulage nun
unter 50 % lag, wobei der Mitarbeiter bereits im Laufe des Jahres 2018
einer anderen Organisationseinheit zuzuteilen war.
Zwei Dienstnehmer erhielten zum Stichtag 31.12.2017 eine
Verwendungszulage von über 100 %. Einer dieser Vertragsbediensteten
(der MA IV) wurde in den folgenden Jahren nicht mehr als städtischer
Dienstnehmer abgerechnet. Beim anderen Arbeitnehmer konnte die
Kontrollabteilung (mit Hilfe der Unterlagen des Referates „Dienstrecht“)
festmachen, dass die Zulage infolge einer Amtsübernahme in der MA III
bereits im Jahr 2016 gewährt worden war. Die Auswertung der

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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