Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.106

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49.10 I-OEF 41/2013
Keine Privatisierung von Wasser
in Innsbruck (GRin Reisecker)
GRin Reisecker: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht sich
gegen eine Privatisierung von Wasser aus
und bindet sich selbst, ihre Wasserversorgung nicht zu privatisieren. Sie spricht sich
dafür aus, einen Schutz unseres Trinkwassers vor Liberalisierung oder Privatisierung
sowohl in die Bundes- als auch in die Landesverfassung aufzunehmen.
Reisecker, Buchacher, Eberl, Grünbacher,
Pechlaner und Dr.in Pokorny-Reitter,
alle e. h.
Der Wassersektor ist durch Ortsnähe gekennzeichnet und eine klassische kommunale Aufgabe, während die Liberalisierung
eindeutig auf Gewinnmaximierung abzielt.
Im Zuge der Debatte und Verhandlungen
um die Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union (EU) hat sich die Intention herauskristallisiert, die Wasserversorgung europaweit Schritt für Schritt zu liberalisieren
(Griechenland übernimmt hier die Vorreiterrolle). Die genaue Beschlusslage der Europäischen Union (EU) steht noch aus. Da
Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein schützenswertes Gut ist und die
Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser eine fundamentale Anforderung an jede Gesellschaft ist, erscheint
es als notwendiges Signal, in Innsbruck
eine Liberalisierung und Privatisierung von
Wasser abzulehnen.
49.11 I-OEF 42/2013
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Abschaffung der Laserjetpistole (GRin Reisecker)
GRin Reisecker: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen
Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
darf in keiner Form von Pfefferspray ausgerüstet sein, weder mit Pfefferspray oder
GR-Sitzung 21.3.2013

Ähnlichem am Gürtel getragen, noch im
Auto aufbewahrt. Der derzeit im Gebrauch
befindliche JPX-Laser-Jet wird abgeschafft.
Reisecker, Buchacher, Eberl, Grünbacher,
Pechlaner und Dr.in Pokorny-Reitter,
alle e. h.
Der JPX-Laser-Protector sieht einer Pistole
zum Verwechseln ähnlich und ist dazu geeignet, auf Menschen bedrohlich zu wirken.
Diesen Effekt muss die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) in Ausübung ihres
Kompetenzbereiches allerdings nicht erzielen. Der Einsatz von Pfefferspray ist auch
nur im Aufgabenbereich des Schutzes vor
Tieren angebracht und notwendig, wobei es
auch mit Pfefferspray-Einsatz nicht garantiert ist, dass das Tier außer Gefecht gesetzt wird. Im Gegenteil führt dieser zur Aggressionssteigerung der Hunde.
Für jene Fälle, in denen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Gefahr gegen
Leib und Leben ausgesetzt sehen, soll und
muss sinnvollerweise die Polizei zu Hilfe
gerufen werden. Eine Aufstockung der in
der Stadtgemeinde Innsbruck tätigen Polizistinnen und Polizisten um mindestens 50
Personen wäre unter anderem aus diesen
Gründen sinnvoll und notwendig.
49.12 I-OEF 43/2013
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Anschaffung der Dienstbekleidung in Abstimmung mit
dem Gemeinderat
(GRin Reisecker)
GRin Reisecker: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag: