Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.42
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denn dann können wir auch nichts falsch
machen. Ich glaube, dass das ein gangbarer Weg wäre, an dem sich auch GR Onay
beteiligen würde, weil sonst wieder alle anderen die schuld sind.
GR Onay, bring weiterhin Deine Anträge ein
und erzähl uns, dass Du der große Retter
der Stadt Innsbruck bist. Ich würde probieren, Mehrheiten zu finden und nicht nur
große Töne zu spucken.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv. Lassenberger übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
GR Onay: Zur tatsächlichen Berichtigung!
Ich habe niemals behauptet, dass ich alles
kann und die anderen nichts. Ich respektiere Mehrheitsentscheidungen, aber ich erlaube mir, diese auch aus meiner Sicht zu
kritisieren.
Bgm. Willi: Ich hatte vor zirka drei Wochen
einen Termin beim Finanzminister, bei welchem wir das über das Thema Gemeindemilliarde gesprochen haben. Vor allem ging
es aber auch um das Anliegen, das StRin
Mag.a Oppitz-Plörer angesprochen hat,
dass die Austrian Real Estate (ARE) Wohnungen am freien Markt verkauft.
In meiner Amtsperiode hatten wir den Fall
mit dem Gebäude der Österreichischen
Bundesforste in der Blasius-Hueber-Straße.
Zuvor fand auch der Verkauf der BUWOGWohnungen statt, den ich für einen absoluten Sündenfall halte. Ich habe zum Finanzminister gesagt, dass es immer wieder vorkommt, dass die öffentliche Hand und ihre
Beteiligungen Grundstücke und Häuser haben, die sie aus welchen Gründen immer
nicht mehr brauchen. Wir müssen einen
Modus finden, dass diese Liegenschaften,
die sich im Eigentum aller ÖsterreicherInnen befinden, in diesem Rahmen erhalten
bleiben. Ich sehe das nicht einseitig, denn
das Eigentum des Bundes soll beispielsweise dem Land oder der Stadt Innsbruck
angeboten werden bzw. auch umgekehrt.
Wenn die Stadt Innsbruck ein Grundstück
nicht mehr benötigt, sollten wir es auch
GR-Sitzung 24.11.2022
nicht auf den freien Markt werfen, sondern
dem Land, dem Bund oder einer Beteiligung
anbieten. Es hängt oft von zufällig gut funktionierenden Beziehungen ab, ob etwas gelingt oder nicht. Gerade jetzt ist das Verhältnis des Chefs der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Stadt Innsbruck sehr
gut. Die ÖBB fragt uns, wenn sie ein Grundstück nicht mehr benötigen, ob wir Bedarf
haben. Das sollte eigentlich zum normalen
Modus werden.
Eigentum an Grund und Boden sowie an
Gebäuden im Bereich der öffentlichen Hand
sollte, wenn keine Verwendung mehr vorhanden ist, den PartnerInnen zu vertretbaren Konditionen angeboten werden müssen.
Das würde uns oft in die Lage versetzen,
dass wir günstig zu Grund und Boden kommen könnten, um wieder Projekte, die dem
Gemeinwohl dienen, umzusetzen. Das soll
aber keine Einbahnstraße nur von einer
Richtung in die andere sein, sondern sich
zwischen allen Ebenen abspielen.
Der Finanzminister hat uns eine Prüfung zugesagt, denn es gibt einen Auftrag an die
Beteiligungen des Bundes, dass Immobilien
zum Marktwert verkauft werden müssen. Es
gibt daher einen gesetzlichen Auftrag beim
Verkauf das Maximum herauszuholen. In
dem Fall können wir nicht mitbieten.
Bei dem Verkauf der BUWOG-Wohnungen
hat man das deutlich gesehen. Dadurch,
dass der Auftrag bestand, die Immobilien
zum maximal möglichen Preis zu verkaufen,
konnten wir nicht mehr mithalten. Wenn
VertreterInnen aller Parteien auf Bundesund Landesebene einwirken, sollten wir in
einer vertretbaren Zeit in den neuen vorgeschlagenen Modus kommen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.11.2022 (Seite 967) wird angenommen.