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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.110

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die jeweilige Prostituierte meist die Leidtragende ist.
Die Prostituierten haben ihrer Zuhälterin
bzw. ihrem Zuhälter tägliche Standgebühren
von zirka € 100,-- abzuliefern (entnommen
aus diversen Medienberichten über Verhandlungen in den letzten Jahren hinsichtlich der Vergehen/Verbrechen gemäß
§§ 216 f Strafgesetzbuch {StGB}).
Durch die Bereitstellung eines "Sperrbezirkes" würde sichergestellt werden, dass derartigen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben wird. Die Sexarbeiterinnen wären
nicht nur "unabhängig", sondern würden
sich auch die drakonischen Strafen nach
dem Tiroler Landespolizeigesetz (LPG) ersparen.
Die Sexarbeiterinnen befinden sich auf der
"untersten Sprosse der gesellschaftlichen
Leiter". Durch eine derartige Maßnahme
würde ihre Situation finanziell, gesundheitlich und insbesondere auch im Sinne ihrer
eigenen freien Lebensdisposition, eindeutig
verbessert werden.
Positive Auswirkung eines so genannten
"Sperrbezirkes" für die Exekutive:
Die ständigen Kontrollen des Straßenstriches verschlingen nicht nur Unsummen an
Steuergeldern, sondern auch an polizeilichen humanen Ressourcen. Es erübrigt
sich festzuhalten, dass dadurch derartige
Ressourcen an anderer Stelle fehlen.
Selbstverständlich müsste auch ein so genannter "Sperrbezirk" polizeilich kontrolliert
werden. Dies jedoch mit einem, im Vergleich äußerst geringen Aufwand.
Des Weiteren wäre mit der Errichtung eines
"Sperrbezirkes" auch ein geringerer Verwaltungsaufwand verbunden, da die Einbringung der verhängten Geldstrafen mit einem
enormen Verwaltungsaufwand verbunden
ist.

sprechenden Liegenschaften, da sich diese
im Einzugsbereich eines "Straßenstriches"
befinden.
Ständige Polizeikontrollen und diverse tätliche Übergriffe sind unbestritten keine Merkmale, die für eine hohe Lebensqualität sprechen. Die Errichtung eines "Sperrbezirkes"
in einem Gebiet, in dem keine Wohnungen
sind, wäre daher zweckmäßiger.
Positive Auswirkungen eines "Sperrbezirkes" für die Stadt Innsbruck:
Für die Stadt Innsbruck ergeben sich positive Auswirkungen des Sperrbezirkes daraus,
dass es insgesamt zu deutlich weniger Kontrollen der Exekutive kommt und so frei
werdende, exekutive Kräfte andere "Problembereiche" der Stadt Innsbruck kontrollieren können.
Der "Sperrbezirk" wäre bei entsprechender
Gestaltung mitunter auch eine Einnahmequelle für die Stadt Innsbruck.
Die Zufriedenheit jener Bevölkerung, die
derzeit im Südringbereich lebt, würde sich
ebenso erhöhen.
Gestaltung des so genannten "Sperrbezirkes":
Beim "Sperrbezirk" handelt es sich selbstredend nicht um einen gesamten Bezirk, in
dem die Prostitution ausgeübt werden darf.
Ein "Sperrbezirk" sollte örtlich derart platziert werden, sodass sichergestellt ist, dass
es zu keiner Beeinträchtigung von dort lebenden Personen kommt. Er sollte daher
nicht im Wohngebiet und auch nicht im
Nahbereich von Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen errichtet werden.

Positive Auswirkungen der Errichtung
eines "Sperrbezirkes" auf die Innsbrucker Bevölkerung:

Die genaue Ausgestaltung bleibt selbstverständlich noch diversen Verhandlungen
vorbehalten, könnte aber dergestalt sein,
dass eben ein Straßenstück von zirka 200
bis 300 Meter Länge zur Verfügung gestellt
wird. In dem deutlich zu kennzeichnenden
Bereich wäre die Anbahnung der Prostitution im Sinne des Tiroler Landespolizeigesetzes (LPG) erlaubt.

Die positiven Auswirkungen eines "Sperrbezirkes" für die Innsbrucker Bevölkerung ergeben sich eigentlich von selbst. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des
Südringes, nunmehr auch Mitterweg, sind
derzeit in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Hinzu tritt eine Wertminderung der ent-

Ständige Kontrollen durch Exekutivbeamtinnen bzw. Exekutivbeamte, bei entsprechender Möglichkeit auch durch die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG), würden gewährleisten, dass sich dort nur jene Sexarbeiterinnen aufhalten dürfen, die über lückenlose Aufzeichnungen in ihrem Gesund-

GR-Sitzung 21.3.2013