Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.71

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- 1007 -

festhalten, dass in der Mehrheit, die das
Doppelbudget beschlossen haben, kluge
Köpfe dabei sind. Diese waren sich bewusst, wie ein Dienstpostenplan aussehen
muss. Er war einwandfrei und wie man
sieht, wasserdicht.
Ich könnten noch sehr viele Dinge vorlesen,
mich ärgert einfach, dass man aus einem
sehr transparenten Gehaltsschema etwas
gebastelt hat, das undurchschaubar geworden ist, weil Bgm. Willi ein wenig da herumhantiert, ein paar Mails da schreibt,
€ 1.500,-- da verteilt usw.
Hiermit sind wir beim Vorrückungsstichtag
angelangt. Es gibt in unserem Gremium
Kolleginnen und Kollegen, die im Öffentlichen Dienst arbeiten. Da gehöre ich selbst
auch dazu. Ich kann mich noch gut daran
erinnern, wie mein Vorrückungsstichtag berechnet wurde, als ich bei der Gendarmerie
zu arbeiten begonnen habe. Da hat es klare
rechtliche Regelungen dazu gegeben, von
denen man nicht abgewichen ist.
Bei uns im Haus wird das "Daumen mal Pi"
praktiziert, ob gerade oder ein wenig schief,
so schlecht schaut es nicht aus - so kommt
mir das vor. Man hat einfach verteilt. Ich
habe mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus erkundigt und mehrere
Personen gefragt, wie der Vorrückungsstichtag bei ihnen bemessen wurde. Ich bekam die Auskunft, dass das unter den vorherigen Amtsvorständen, die für das Personal zuständig waren, sehr streng gehandhabt wurde.
Heute ist ein langjähriger Amtsvorstand, der
für das Personal zuständig war, unter den
Zuhörern. Es gibt Gesetzesgrundlagen, die
zu einer Gleichbehandlung führen sollen,
damit die Einstufungen so vollzogen werden, dass sie für Mann und Frau gleich
sind. Das wird bei uns einfach ausgehebelt.
Was ist überhaupt für einen Vorrückungsstichtag ausschlaggebend? Das sind z. B.
alle Zeiten, die im Öffentlichen Dienst gearbeitet wurden. Wenn jemand bei einer Gemeinde arbeitet, beim Land oder beim
Bund, sind diese Zeiten in vollem Ausmaß
anzurechnen. Weiters werden sonstige erwerbstätige Zeiten, z. B. aus der Privatwirtschaft, bis zu drei Jahren zur Gänze angerechnet und die nächsten drei Jahre zur
Hälfte.
GR-Sitzung 24.11.2022

Also wenn man sechs Jahre in der Privatwirtschaft war, werden einem viereinhalb
Jahre für den Vorrückungsstichtag zusätzlich zu den Zeiten im Öffentlichen Dienst angerechnet. So war es auch in meinem Fall.
Ich war beim Bundesheer, was natürlich Öffentlicher Dienst ist, und mir wurden acht
Monate voll angerechnet. Dann war ich in
der Privatwirtschaft und insgesamt waren
das dann viereinhalb Jahre. Damit war alles
erledigt und ich habe in der Gehaltsstufe
zwei begonnen.
Hier im Haus ist es aber so, dass z. B. Studienzeiten angerechnet werden, bei denen
man nicht genau weiß, ob sie erforderlich
für den Job waren, den man bekommen hat.
Darüber hinaus noch für die Leitung eines
Wahlkampfes, und jeder, der sich in diesem
Haus auskennt, kann darauf schließen, wer
das gewesen sein könnte.
Herr Bürgermeister, ich überlege mir, ob ich
vielleicht bei der Stadt Innsbruck anfange,
da ich bei der Polizei war, Gemeinderat,
Bürgermeister-Stellvertreter und auch Klubobmann. Das könnte mir alles angerechnet
werden, ich wäre in der höchsten Gehaltsstufe und könnte mit einem satten Plus
rechnen.
(GR Depaoli: Nur die Partei müsstest Du
wechseln!)
Ich gehe davon aus, dass Vorrückungsstichtage so berechnet werden, wie sie das
Gesetz vorsieht. Ich nehme das her und es
ist so, dass man wahrscheinlich in der Gehaltsstufe drei, wenn man etwas jünger ist,
einsteigen kann. Im Kontrollbericht kommen
Fälle vor, denen z. B. 21 Jahre angerechnet
wurden. Lasst Euch das auf der Zunge zergehen. Im Bericht steht nicht 21 Jahre im
Öffentlichen Dienst, denn sonst wäre es berechtigt. Wie das berechnet wurde, können
wir nicht sagen, aber diese 21 Jahre bedeuten umgerechnet auf die Biennalsprünge
zehn Gehaltsstufen. Diese Person ist nun
wahrscheinlich in der Gehaltsstufe 12 oder
13 eingestiegen, womit sich eine Differenz
von rund € 900,-- ergibt, die sie mehr erhält
als jede andere, der das nicht angerechnet
wird.
Das macht natürlich sehr viel aus, da sich
aus dem Grundgehalt die Mehrdienstleistungen usw. bemessen. Also ist es mit den
€ 900,-- nicht getan. Dafür habe ich kein
Verständnis!