Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.88
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nicht unbedingt die Kollegialorgane entscheiden, sondern die/der BürgermeisterIn
im Einvernehmen mit der/m MagistratsdirektorIn, also mit der/m LeiterIn des Inneren
Dienstes, was die Geschäftsordnung des
Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) betrifft.
Die Vorschläge, die diese Verwaltung erarbeitet, die politischen Richtlinien, die Maßnahmen und was immer dann als Akt in die
Gremien kommt, unterliegen natürlich der
Mehrheitsbildung. Da hat die Mehrheit immer Recht. Die/der BürgermeisterIn, die/der
für die Verwaltung auch die Verantwortung
trägt und die/der Erste ist, die/der geschlagen wird, wenn es in der Verwaltung irgendwo nicht so hundertprozentig passt,
muss auch das Recht haben, die innere Organisation dieser Verwaltung zu bestimmen.
Dies auch ohne, dass der Stadtsenat oder
der Gemeinderat auf bestimmte Organisationsentscheidungen Einfluss nehmen kann.
Das haben wir jetzt im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) enthalten
und das ist Teil eines Kompromisses, den
wir sehr einvernehmlich mit einer großen
Mehrheit beschlossen haben. Z. B. kann die
Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) von den
BürgermeisterInnen verfügt werden. Dieses
Recht hat Bgm. Willi in diesem Fall für sich
in Anspruch genommen. Das darf er und
das entspricht der geltenden Rechtslage. Es
entspricht auch der "Stadtverfassung" und
einer Praxis, die schon über Jahrzehnte in
dieser Stadt existiert. Politische Gremien
entscheiden über Richtlinien für die Politik,
Entscheidungen, Maßnahmen und Strategien. Die Verwaltung ist die Verwaltung und
diese untersteht der/dem BürgermeisterIn.
Das ist das Gegenteil von Politisierung, es
ist der Versuch, auch dieses Bürgermeisters, die Verwaltung möglichst aus politischem Gezerre herauszuhalten. Die Politik
soll sich auf das konzentrieren, wozu wir gewählt sind, nämlich auf die Entscheidungen
und nicht auf das Hineinregieren in die alltägliche Verwaltung.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur tatsächlichen Berichtigung! Neben vielen anderen
kuriosen Aussagen gibt es eine wissentliche
Unwahrheit. Bei wissentlich bin ich mir nicht
ganz sicher: Die damals gegründete Geschäftsstelle für eine besondere Aufgabe im
GR-Sitzung 24.11.2022
Bereich Medien, wurde nicht im Büro der
Bürgermeisterin angesiedelt. Genau diese
Märchen, die Ihr hier erzählt, führen dazu,
wo wir jetzt sind. Diese Geschäftsstelle
wurde im Einvernehmen mit den KoalitionspartnerInnen und mit dem Magistratsdirektor beim Magistratsdirektor angesiedelt.
Durch heutige Anträge wird sich ergeben,
dass Geschäftsstellen grundsätzlich nicht
zulässig sind und diese Regelung in das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) gehört.
Ich bitte das zur Korrektur zur Kenntnis zu
nehmen und keine Unwahrheit zu verbreiten. Die Geschäftsstelle der besagten Medienabteilung wurde beim Magistratsdirektor
angesiedelt, weil ich es vom Grunde auf für
falsch halte, Geschäftsstellen auf politischer
Ebene anzusiedeln.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich möchte
auf die bereits ergangenen Wortmeldungen
replizieren, nämlich die vom Anfang, bei denen es um die Bestellung der Amtsvorständin gegangen ist. Dazu muss ich
GR Mag. Stoll Recht geben. Wenn zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen wäre,
dass das zwingende Einstellungserfordernis
für die ehemalige Amtsvorständin ein
neuneinhalb-wöchiger Urlaub ist, hätte die
FPÖ sich nicht enthalten, sondern hätte
ganz klar dagegen gestimmt.
Dies nicht, weil wir den MitarbeiterInnen im
Haus einen Urlaub nicht gönnen wollen,
sondern weil es in dieser sehr hohen Position, verantwortungslos ist, mit neuneinhalb
Wochen Urlaub zu starten. Es handelt sich
nämlich nicht um eine Stelle einer Schreibkraft, sondern hat die Amtsvorständin 1.700
bis 1.800 Mitarbeiter unter sich.
In der Sitzung des Kontrollausschusses
habe ich Bgm. Willi Folgendes gefragt: "Im
Wissen dessen, dass das ein Anstellungserfordernis ist, wie hätte man das sauber lösen können?" Als Beamter des Bundes
hätte ich mir gedacht, dass ich mit meinem
Chef reden muss, wenn ich neuneinhalb
Wochen am Stück in Urlaub gehen will. Das
wird sonst nicht so einfach möglich sein,
denn die Urlaubsmitnahme ist begrenzt. Mit
Zustimmung des Bürgermeisters kann aber
auch ein angesparter Urlaub mitgenommen
werden.