Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.111
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- 1047 -
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 09.11.2022
(Seite 1046) wird angenommen.
Mit Eintritt seiner Rechtskraft treten die im
Planungsbereich bestehenden Örtlichen
Bauvorschriften außer Kraft.
42.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 10.11.2022:
41.
MagIbk/38200/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B45, Wilten, Bereich zwischen Franz-Fischer-Straße, Speckbacherstraße,
Schöpfstraße und Templstraße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Zudem ist
außerhalb der gesetzlichen Frist eine weitere Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. WI-B45 zu
beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR
Mag. Krackl) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.11.2022:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-45 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B44) wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 24.11.2022
MagIbk/47437/SP-BB-HÖ/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B28, Hötting, Bereich Kirschentalgasse 24,
26 und 28 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen, eine davon
mit 137 Unterschriften, zum oben genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. Die
Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. HÖB28 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Buchacher, 1 Stimme) folgenden Beschluss zu
fassen,
den Bebauungsplan Nr. HÖ-B28, Hötting,
Bereich Kirschentalgasse 24, 26 und 28 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa)
gemäß § 64 TROG 2022 zu beschließen.
GR Buchacher: Es ist für mich völlig unverständlich, wie ein Bauprojekt in der Kirschentalgasse ausgeführt werden soll. Dies
auch unter der Prämisse, dass den Nachbarn die gesamte Aussicht verbaut wird.
Das wissen alle und trotzdem wurde zugestimmt. Die Baufluchtlinie wurde verlegt und
die Balkone werden nicht so nahe hingebaut, damit noch ein wenig Aussicht übrigbleibt.
Ich persönlich finde es skandalös, wie man
mit dieser Familie umgeht.