Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.168

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b. Bei Nichterfüllung der Kriterien kann das Darlehen von der Stadt Innsbruck
fällig gestellt werden.
c. Ebenfalls führen unrichtige Angaben zur sofortigen Fälligstellung des
Darlehens.
VI.

Haftung
Die Vertragsunterzeichner*innen haften solidarisch.

VII.

Fälle, die dem genannten Personenkreis nicht entsprechen, können nach
Beratung im zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss, dem Stadtsenat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.

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