Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.188

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Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung dazu brachten letztlich
das Ergebnis, dass bei der Stadt Innsbruck am 11.01.2022 ein
dahingehender Betrag von € 34.932,80 eingelangt ist. Über Aufforderung
des Amtes für Rechnungswesen – Referat Buchhaltung der MA IV wurde
dieser Betrag – wohl irrtümlich – vom Amt Allgemeine Bezirks- und
Gemeindeverwaltung der MA II (noch zu Gunsten des Rechnungsjahres
2021) im UA 050010 – Bezirks- und Gemeindeverwaltung auf dem Konto
816000 – Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen
vereinnahmt.
In Richtung des Amtes „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ der MA II und des Amtes für Rechnungswesen (Referat Buchhaltung)
der MA IV regte die Kontrollabteilung an, der künftigen Verbuchung dieses
Kostenersatzes (UA 024010 – Wählerevidenz, Konto 816000 –
Kostenbeiträge für sonst. Leist.) erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Beide erwähnten Dienststellen sicherten im Anhörungsverfahren die
Berücksichtigung und künftige Umsetzung der Anregung der
Kontrollabteilung zu.
3.4.3 Verwaltungsabgaben
Vereinnahmungsbeträge 2021 und 2020

Vom Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ wurde im
UA 920000 – Ausschließliche Gemeindeabgaben auf dem Konto 856200
– Verwaltungsabgaben (AOB 135) im Jahr 2021 ein AbgabenGesamtbetrag von € 861.738,08 (Vorjahr 2020: € 793.257,89) lukriert.

Anteilige AbgabenAblieferung an den
Bund (Finanzamt)

Dabei wurde von der Kontrollabteilung deutlich darauf hingewiesen, dass
diese Summen jene Beträge darstellen, die als Abgaben bei der Stadt
Innsbruck verbleiben und letztlich von ihr vereinnahmt werden können. Ein
weiterer wesentlicher Abgaben-Anteil (abhängig von den jeweiligen
konkreten Abgaben-Aufteilungen) ist von der Stadt Innsbruck an den Bund
(Finanzamt) abzuführen.

Referatsweise
Aufgliederung der
AbgabenVereinnahmungen

Eine referatsweise Aufgliederung der Abgaben-Vereinnahmungen des
Jahres 2021 (für das Jahr 2020 ergeben sich nahezu idente Werte) zeigt,
dass mit einem Anteil von 69,39 % (€ 597.999,41) der größte Teil der
vereinnahmten Abgaben auf das Referat Melde- und Einwohnerwesen,
Passangelegenheiten entfällt. Im Detail sind es hier die Ausstellungen von
Reisepässen und Personalausweisen bzw. die dahingehenden
Abgabenaufteilungen zwischen ausstellender Behörde und Finanzamt,
welche für dieses Ergebnis verantwortlich zeichnen.
Das Referat Aufenthaltsangelegenheiten trug im Jahr 2021 mit einem
Anteil von 27,50 % (€ 236.969,42) zur vereinnahmten Gesamtsumme der
Verwaltungsabgaben bei.
Im Bereich des Referates Standesamt und Staatsbürgerschaft war mit
einem Anteil von 3,11 % (€ 26.769,25) der geringste Anteil der
vereinnahmten Verwaltungsabgaben zu verzeichnen. Dieser Umstand
überrascht insofern nicht, als für eine Vielzahl der Tätigkeitsbereiche des
Referates Gebührenfreiheit normiert ist.

Zl. KA-05371/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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