Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.191
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
nahmungsbuchungen nach Möglichkeit (stichprobenhaft) zu kontrollieren
sind.
Diesen Punkt strich die Kontrollabteilung aus dem Grund besonders
hervor, als die maßgeblichen Bestimmungen des Gebührengesetzes
(voraussichtlich) für Anträge ab dem 01.07.2023 im Zusammenhang mit
der Ausstellung von Reisedokumenten erneut eine entsprechende
Aktualisierung (Erhöhung) der Pauschalbeträge für Reisepässe
zugunsten der ausstellenden Behörde vorsehen.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ zu, der Empfehlung – insbesondere im
Hinblick auf die bevorstehende Änderung mit 01.07.2023 – zu
entsprechen.
Prüfung einzelner
Prozessabläufe –
Empfehlung
Die für die Jahre 2021 und 2020 dokumentierte Einnahmensituation in
Bezug auf die von der Stadt Innsbruck vereinnahmten Verwaltungsabgaben veranlasste die Kontrollabteilung dazu, in einzelnen Bereichen
(stichprobenhafte) Ablauf- bzw. Prozessprüfungen vorzunehmen. Konkret
wurden diese in den folgenden Themenbereichen durchgeführt:
Ausstellung Reisepass und/oder Personalausweis
Zahlungsmöglichkeiten für die anfallenden Abgaben mit Hauptfokus
Barzahlung im Amt für Rechnungswesen – Referat Stadtkasse der MA
IV
Nachweis Zahlung in Grundlagenakten des Referates Standesamt
und Staatsbürgerschaft
In den von der Kontrollabteilung dahingehend überprüften Abläufen
ergaben sich keine Unregelmäßigkeiten oder Beanstandungen. Lediglich
im Bereich des Referates Standesamt und Staatsbürgerschaft regte die
Kontrollabteilung an, den Nachweis über erfolgte Zahlungen der
anfallenden Abgaben (Zahlung erfolgt grundsätzlich über das Amt für
Rechnungswesen – Referat Stadtkasse der MA IV) auch in den
Grundlagenakten des Referates zu führen. Dies würde auch der
gepflogenen Vorgehensweise in den beiden weiters bestehenden
Referaten Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten sowie
Aufenthaltsangelegenheiten entsprechen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die
Fachdienststelle zu, der Anregung künftig zu entsprechen.
Handkassen
geprüfte
Das Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten ist u.a.
für Auskünfte und Bestätigungen an hierzu Berechtigte aus dem zentralen
und lokalen Melderegister (ZMR/LMR) und für die Ausstellung von
Anmeldebescheinigungen für EWR-Bürger gemäß § 9 Abs. 1 Z 1
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zuständig.
------------------------------------------------------------------------------------------·
Zl. KA-05371/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
17