Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.195

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Details

Die per Jahresultimo 2021 im Amt dokumentierten 35,375 MitarbeiterAnteile (auf Basis VZÄ) verteilten sich auf insgesamt 40 Bedienstete:
Amt "Standesamt und Personenstandsangelegenheiten"
Personelle Details (MA-Anzahl, männlich/weiblich, Vollzeit/Teilzeit) 31.12.2021
Beschreibung
Anzahl Mitarbeiterinn en

Referat
Referat
Referat
Gesamt
(Stand.amtJStb) (Melde- EWW/Pass) (Aufenthalt)
18
40
17
5

Anzahl Mitarbeiter (w eiblich)
Anzahl Mitarbeiter (männlich)

10
7

15
3

1
4

26
14

Anzahl Mitarbeiterinn en (Vollzeit)
Anzahl Mitarbeiterinn en (Teilzeit)

11
6

9
9

5
0

25
15

15,375

15,000

5,000

35,375

VollzeitäQuivalent

Teilzeitbeschäftigungen waren in den beiden Referaten Standesamt und
Staatsbürgerschaft (Teilzeitquote 35 % der Beschäftigten) sowie Meldeund Einwohnerwesen, Passangelegenheiten (Teilzeitquote 50 % der
Beschäftigten) festzustellen.

4.3 Stichprobenhafte Abrechnungskontrolle
Detailprüfung
Abrechnungskontrolle

Die Kontrollabteilung nahm im Zuge der vorgenommenen Einschau – wie
gewohnt – auch eine Verifizierung einzelner stichprobenhaft ausgewählter
Bezugsabrechnungen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen vor.
Im Rahmen dieses Detailprüfschrittes ergaben sich aus Sicht der Kontrollabteilung (grundsätzlich) keine Feststellungen bzw. Empfehlungen.

Aufwandsersatz
Lediglich im Bereich der Berechnung der Höhe des Beitrages zur
Telearbeit –
betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse (betrifft städtische VertragsBeitrag zur betrieblichen bedienstete mit „Abfertigung Neu“) stellte die Kontrollabteilung im
MitarbeitervorsorgeZusammenhang mit dem gewährten Aufwandsersatz für Telearbeit eine
kasse –
Diskrepanz fest.
Empfehlung(en)

Einzelnen Bediensteten des geprüften Amtes wurde auch die Möglichkeit
zur stundenweisen Dienstleistung an einem außerhalb der zentralen
Betriebsstätte liegenden Arbeitsplatz gewährt (Telearbeit). Von der Stadt
Innsbruck als Dienstgeberin wird dabei an betroffene Bedienstete (seit
Mitte des Jahres 2020) ein pauschaler monatlicher Aufwandsersatz in
Höhe von brutto € 8,00 gewährt.
In Verbindung mit der Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur
betrieblichen (Mitarbeiter-)Vorsorgekasse stellte die Kontrollabteilung fest,
dass dieser pauschale monatliche Aufwandsersatz bei den betroffenen
Bediensteten – offensichtlich irrtümlich – zu einer Verringerung der
maßgeblichen Bemessungsgrundlage und folglich zu einer fehlerhaften
Ermittlung und Abführung (geringfügig zu niedriger Betrag) führt.

Zl. KA-05371/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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