Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.197
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Passangelegenheiten und an die Bediensteten des Referates
Aufenthaltsangelegenheiten eine Belastungszulage ausbezahlt wird.
Referat Melde- und
Einwohnerwesen,
Passangelegenheiten
Für den Bereich des Referates Melde- und Einwohnerwesen,
Passangelegenheiten recherchierte die Kontrollabteilung, dass
Bediensteten im Front-Office über Vorlage des damaligen Vorstandes des
Amtes für Personalwesen der MA I vom 13.07.2017 (mit entsprechender
Begründung) und Freigabe der vormaligen Frau Bürgermeisterin ab
01.01.2018 eine Belastungszulage gewährt wird.
Für das Jahr 2018 belief sich diese Belastungszulage auf einen Betrag
von brutto € 98,81 (bei Vollzeitbeschäftigung). Für das Jahr 2021 steht
diesbezüglich ein anhand der maßgeblichen Gehaltsabschlüsse
indexierter Wert von brutto € 105,66 (2020: € 104,15) zu Buche.
Referat Aufenthaltsangelegenheiten
Die Bediensteten des Referates Aufenthaltsangelegenheiten erhalten eine
derartige Belastungszulage seit 01.05.2020. Die Vorlage des damaligen
Vorstandes des Amtes für Personalwesen der MA I datiert vom
14.04.2020; diese wurde vom amtierenden Bürgermeister freigegeben.
Für das Jahr 2021 belief sich die (im Vergleich zu jener des Referates
Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten etwas geringere)
Belastungszulage auf einen Betrag von brutto € 90,56 (2020: € 89,27).
4.5.2 Besoldung für Trauungsdienste
Allgemeines
Trauungen bzw. Begründungen von Eingetragenen Partnerschaften
werden von der Stadt Innsbruck für gewöhnlich am Freitag- sowie
Samstagvormittag zwischen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Trauungs-Saal im
„Goldenen Dachl“ vom Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft
abgewickelt. Speziellen terminlichen Wünschen der Brautpaare wird nach
Möglichkeit auch an anderen Wochentagen entsprochen.
Mehrleistungsvergütungen und
Abrechnung von
Überstunden
Jene Bediensteten, welche Trauungen vornehmen (DienstnehmerInnen
mit Trauungsbefugnis) erhalten im Rahmen ihrer Besoldung mit Wertstand
2021 eine monatliche qualitative Mehrleistungsvergütung im Ausmaß von
brutto € 117,31 und eine monatliche quantitative Mehrleistungsvergütung
in der Höhe von brutto € 58,03.
Zusätzlich zu diesen Mehrleistungsvergütungen können die TrauungsBediensteten die tatsächlich erbrachten Dienststunden außerhalb der
Rahmendienstzeit (somit für Trauungen am Samstagvormittag) in Form
von Überstunden mit den entsprechenden 50 %igen Zuschlägen geltend
machen.
Die Kontrollabteilung stellte im Bericht die inhaltlichen Hintergründe und
zeitlichen Entwicklungen in Bezug auf diese Mehrleistungsvergütungen
(und die Überstundenabrechnung) dar.
Zl. KA-05371/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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