Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.236
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Wirkung vom 30.06.2022 zurücklegt. Daraufhin wurde der städtische
Vertragsbedienstete vom StS am 06.07.2022 von der Funktion des
Amtsvorstandes enthoben.
Die in Rede stehende Führungsposition war zum Prüfungszeitpunkt
Ende Juli 2022 noch vakant. Auch stellte die Kontrollabteilung fest, dass
eine (neuerliche) Stellenanzeige in den verschiedenen RecruitingKanälen bis zum Prüfungsende weder inner- noch außerbetrieblich
geschaltet worden war.
FinanzdirektorIn
Vergabe
Beratungsleistungen
FinanzdirektorIn
Empfehlung
Hinsichtlich der ebenfalls im Jahr 2021 durchgeführten (Nach-)
Besetzung der Führungsposition „FinanzdirektorIn“ lag der Kontrollabteilung eine Auftragsbestätigung vom 30.03.2021 vor. Wiederum
abgeschlossen mit der bereits zuvor erwähnten Unternehmensberatung
GmbH. In diesem Fall wurde dem Prüforgan eine (gleichfalls) vom Amt
für Personalwesen ordnungsgemäß mit Datum, Firmenstempel und
Unterschrift versehene Auftragsbestätigung übermittelt.
Honorar
Beratungsleistungen
FinanzdirektorIn
Für die Vorbereitung, Akquisition und Vorselektion sowie Selektion wurde
ein Pauschalbetrag von insgesamt netto € 15.500,00 vereinbart. Die
Kosten für die Veröffentlichung von Inseraten waren auch in diesem Fall
nicht im eben genannten Pauschalbetrag enthalten.
Sachgerechte
Zuordnung von
Ausgaben
Beratungsleistungen
FinanzdirektorIn
Empfehlung
Im Zusammenhang mit der zweiten Teilzahlung stellte die
Kontrollabteilung fest, dass diese irrtümlicherweise über das Sachkonto
728000 – Entgelte für sonstige Leistungen (DK) des Fonds 011010 –
Personalwesen verausgabt worden ist. In Bezug auf eine
haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung von Ausgaben wurde dem
Amt für Personalwesen empfohlen, künftig erhöhtes Augenmerk auf die
Verbuchung von Beratungskosten zu legen.
Auch hierzu teilte das Amt für Personalwesen im Rahmen des
Anhörungsverfahrens mit, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung
entsprochen wird.
(Netto-)Auftragswert
Beratungsleistungen
FinanzdirektorIn
Empfehlung
Der (Netto-)Auftragswert dieser Vergabe hat insgesamt € 27.808,75
betragen, weshalb für die Zuschlagsentscheidung und Erteilung des
Zuschlages gemäß GR-Beschluss vom 12.07.2012 nicht die Leiterin des
Amtes für Personalwesen, sondern der StS zuständig gewesen wäre.
Im Konnex damit hat die Kontrollabteilung in Erinnerung gerufen, dass
die
Durchführung
öffentlicher
Ausschreibungen
nach
den
vergaberechtlichen Bestimmungen bis zu einem (Netto-)Auftragswert
von € 25.000,00 dem Magistrat der Stadt Innsbruck übertragen worden
ist. Aus diesem Übereinkommen vom 12.07.2012 geht ausdrücklich
hervor, dass der StS mit der Zuschlagsentscheidung und der Erteilung
des Zuschlages in allen anderen Fällen ermächtigt ist.
Dem Amt für Personalwesen wurde daher angeraten, allenfalls
kommende Beauftragungen von Dienstleistungen akkurat nach den
gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben der Stadt Innsbruck durchzuführen.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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