Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.256

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0 DP < 1 MA

Dienstpostenverteilungsplan 2021
- 0 DP < 1 MA DP
Personen
(Anz.)
(Anz.)

MA-Anteil
(VZÄ)

A
B
C
D
E
Ki
L1
L2A
L2B
Orchester
Summe

Allgemeine Verwaltung
0
11
0
26
0
25
0
29
0
62
0
4
0
0
0
35
0
1
0
1
0
194

5,800
18,250
15,500
16,313
33,142
2,675
0,000
17,753
0,296
0,500
110,229

P1
P2
P3
P4
P5
Summe

handwerkliche Verwendung
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
1

0,000
0,500
0,000
0,000
0,000
0,500

Gesamt

195

0

110,729

VGr.

Im Rahmen der Dienstpostenbewirtschaftung teilen sich mehrere
städtische Bedienstete einen Dienstposten miteinander. In den
vergangenen Jahren hat sich dies als ein zweckdienlicher „modus
operandi“ erwiesen.
Entsprechend dem Dienstpostenverteilungsplan des Finanzjahres 2021
(zum Stichtag 26.01.2022) haben weitere 195 Bedienstete keinen
zugewiesenen Dienstposten. Demgegenüber errechnet sich ein
gesamthafter rechnerischer Wert als Vollzeitäquivalent in Höhe von
110,729 für den Stadtmagistrat Innsbruck samt den zugewiesenen
Bediensteten.
Allen voran sind den Bediensteten der städtischen Fachdienststellen der
MA V u.a. der städtischen Musikschule (36 Bedienstete – 18,049 MA),
dem Amt für Schule und Bildung (29 Bedienstete – 13,143 MA) und den
Kinderbetreuungseinrichtungen (63 Bedienstete – 37,237 MA) sowie dem
Amt der Kinder- und Jugendhilfe der MA II (10 Bedienstete – 7,600 MA)
in Summe 138 Personen mit einem Teilzeitarbeitsverhältnis keine
gesonderte Planstelle zugeteilt worden.
Sanierungsbedarf Dienstposten- u.
Stellenplan 2022

Bei der Erstellung des Dienstpostenplanes 2022 wurden vom Amt für
Personalwesen zahlreiche Sanierungen von Dienstposten eingeplant.
Dieser Sanierungsbedarf ergab sich nach deren Einschätzung in
mehreren Dienststellen, in welchen in der Vergangenheit aufgrund hoher
Arbeitsauslastung unterjährig Stundenaufstockungen von Mitarbeitern
stattgefunden haben und/oder zusätzliches Personal aufgenommen
wurde.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

49