Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.299

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Die Kontrollabteilung führte auf Grundlage des vorhandenen
Datenmaterials des Referates „Besoldung“ eine zusätzliche Auswertung
durch, die auf die Mehrleistungen und dessen Bezugswert
(Schemabezug) ausgerichtet war. Dieser Prüfschritt ergab, dass im Jahr
2022 noch weitere Dienstnehmer (inkl. Beamte) eine qualitative
Mehrleistungsvergütung über 15 % des jeweiligen Schemabezuges
ausbezahlt bekommen haben. Die Kontrollabteilung hat diese Auswertung
dem Amt für Personalwesen zukommen lassen.
Im Zusammenhang mit den Mehrleistungen, die rechnerisch über 15 %
des jeweiligen Schemabezuges der städtischen Bediensteten lagen,
empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen diese Fälle
einer Einzelprüfung zu unterziehen und eine Regelung anzustreben, die
den Vorgaben der städtischen Nebengebührenverordnung entspricht.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass eine
entsprechende Evaluation durchgeführt werden.

9.6 Belohnungen gem. Nebengebühren und Verwendungszulagen
.........................................................................................................................................................................................
Grundlagen u.
Auswertungen
Empfehlung

Einmalige Belohnungen können in einzelnen Fällen Beamten (bzw.
Vertragsbediensteten) für außergewöhnliche Arbeitsleistungen gewährt
werden. Auf die Bedeutung dieser Arbeitsleistungen ist dabei Bedacht zu
nehmen. Einmalige Belohnungen dürfen gemäß der städtischen
Nebengebührenverordung dabei einen Monatsbezug nicht übersteigen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass im Jahr 2021 Belohnungen in Summe von
€ 80.900,00 an 175 städtische Dienstnehmer ausbezahlt wurde. Die
Bandbreite der Belohnungen lag dabei zwischen € 200,00 und € 2.600,00.
Bezogen auf die Dienststellen, die im städtischen Lohnprogramm
hinterlegt waren, hat das Büro des Bürgermeisters mit 15,47 % (oder
€ 12.600,00) insgesamt den größten Anteil an den ausbezahlten
Belohnungen erhalten. Als Vergleichswert erwähnte die Kontrollabteilung, dass Dienstnehmer des Gesundheitswesens mit 6,18 % (oder
€ 5.000,00) der Gesamtsumme belohnt wurden. Die diesbezügliche
Auswertung der restlichen Dienststellen (samt Mitarbeiter), an die im Jahr
2021 eine Belohnung vergeben wurde, fiel deutlich niedriger aus.
Insgesamt erhielten 24 Personen sowohl eine Belohnung als auch eine
Verwendungszulage gem. § 30a Gehaltsgesetz. U.a. waren hierbei auch
Personen betroffen deren Verwendungszulage über der Höhe
einer Enddienststelle (10 % vom Gehalt eines Beamten B V/2) zum Liegen
kamen und deren Belohnung im Jahr 2021 im oberen
„Belohnungsspektrum“ zu finden war.
Die Kontrollabteilung empfahl künftig bei der Gewährung von
Belohnungen gem. der Nebengebührenverordnung die einzel- bzw.
sondervertraglichen Regelungen der Dienstnehmer zu berücksichtigen.
Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung an, bei den Belohnungen auf
ein ausgewogeneres Verhältnis im Hinblick auf einzelne Dienststellen zu
achten.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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